Rückwirkende Gehaltserhöhungen: Verfallsdatum?

Hallo Experten,

wenn in einem Betrieb - aus finanziellen Gründen - die letzten drei Tarifrunden der Gewerkschaft „nicht mitgemacht“ wurden, muss das Geld - soweit ich informiert bin - nachgezahlt werden.
Allerdings habe ich jetzt auch gehört, dass es offensichtlich eine Art „Verfallsdatum“ gibt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht nach einer gewissen Zeit schriftlich daran „erinnert“.
Weiss von Euch jemand, ob dieses Verfallsdatum tatsächlich existiert und wo man einen Musterbrief zur Erinnerung des Arbeitgebers herunterladen kann (evtl. von einer Gewerkschafts- oder Handelskammerseite)?

fragende Grüße
Jens / Flitzefisch

Hallo Experten,

wenn in einem Betrieb - aus finanziellen Gründen - die letzten
drei Tarifrunden der Gewerkschaft „nicht mitgemacht“ wurden,
muss das Geld - soweit ich informiert bin - nachgezahlt
werden.

Hallo Jens, was meinst du mit „nicht mitgemacht“? Existiert dazu irgend eine Vereinbarung? Auf welcher Basis gilt der Tarifvertrag eigentlich für die Arbeitsverhältnisse?

Allerdings habe ich jetzt auch gehört, dass es offensichtlich
eine Art „Verfallsdatum“ gibt, wenn der Arbeitnehmer den
Arbeitgeber nicht nach einer gewissen Zeit schriftlich daran
„erinnert“.

Sowas könnte sich aus dem Tarifvertrag selber oder dem Arbeitsvertrag durchaus ergeben. Nennt sich Ausschlussfrist. Da geht es darum, dass Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen, da sie sonst verfallen.
Du solltest also mal - insofern zu dem „nicht mitmachen“-Sachverhalt keine Extraregelung besteht (deren Inhalt dann ja hier auch keiner kennen würde) - in deinem Vertrag und im Tarifvertrag nachsehen.

MfG

P.S. Irgendwelche Muster kenn ich jetzt keine.

Hallo Xolophos,

Hallo Jens, was meinst du mit „nicht mitgemacht“?

Die Gehaltserhöhungen sind im Tarifvertrag festgelegt, aber der Firmeninhaber (kleiner Betrieb) konnte es sich nicht leisten, den Mitarbeitern mehr zu zahlen (hat die Bücher offengelegt) und hat einfach gesagt, dass es die Gehaltserhöhungen nicht gibt.
Nur warten die Mitarbeiter seit sechs Jahren darauf (incl. der Nachzahlungen ist das inzwischen ein nettes Sümmchen und die drei neuen Tarifverträge die inzwischen entstanden enthalten Gehaltserhöhungen von zusammengezählt etwa 11% und eine „Einmalzahlung“ von 120 Euro), die Lage der Firma hat sich aber nicht verbessert.

Eine schriftliche Vereinbarung zur Nachzahlung oder dem Verzicht auf irgendwas existiert nicht – nur die drei neuen Tarifverträge, in denen jedes Mal ein paar Prozent mehr Lohn stehen, die nicht ausgezahlt wurden/werden.

in deinem Vertrag und im Tarifvertrag nachsehen.

Im Arbeitnehmervertrag steht nichts davon … weisst Du, wo man Tarifverträge einsehen kann (es handelt sich um die letzten DREI Verträge)?

viele Grüße
Jens / Flitzefisch

Nur warten die Mitarbeiter seit sechs Jahren darauf (incl. der
Nachzahlungen ist das inzwischen ein nettes Sümmchen und die
drei neuen Tarifverträge die inzwischen entstanden enthalten
Gehaltserhöhungen von zusammengezählt etwa 11% und eine
„Einmalzahlung“ von 120 Euro), die Lage der Firma hat sich
aber nicht verbessert.

6 Jahre!!! Ääähm…und ihr habt natürlich in der Zeit schön die Füße stillgehalten. Tipp ich richtig? Also bei 6 Jahren seh ich zumindest für einen Teil der Forderungen schwarz.

Eine schriftliche Vereinbarung zur Nachzahlung oder dem
Verzicht auf irgendwas existiert nicht

Insofern der TV* (z.B. über Vereinbarung im Arbeitsvertrag) gilt steht euch das Geld zwar zu, aber - wie gesagt - für so einen langen Zeitraum…??? (es gibt ja auch noch die gesetzliche Verjährungsfrist :frowning:

in deinem Vertrag und im Tarifvertrag nachsehen.

Im Arbeitnehmervertrag steht nichts davon … weisst Du, wo
man Tarifverträge einsehen kann (es handelt sich um die
letzten DREI Verträge)?

Jens, in D existieren ca. 50000 TV* und nur ein sehr geringer Prozentsatz davon ist im www zu finden. Wenn du in der Gewerkschaft bist, dann bekommst du von denen den TV*. Ansonsten muss der eigentlich in der Firma, wo er gilt zur Einsicht bereitliegen (aber den Arbeitgeber selber fragt man meist nicht so gern um solche Sachen).
Wenn du mal „deinen“ TV* (konkret bitte: TV für das XXX-Gewerbe + Bundesland) nennst dann schau ich mal, ob es denn zufällig im www gibt.

MfG

TV* = Tarifvertrag

Guten Morgen,

nein, die Füße wurden nicht wirklich still gehalten: der Arbeitgeber wurde mehrmals auf die Gehaltserhöhungen angesprochen (etwa alle sechs Monate), aber es existiert leider nichts schriftliches.

Die Sekretärin / Buchhaltung in dem Betrieb ist glücklicherweise eine Zeugin, dass regelmäßig an die überfälligen Gehaltserhöhungen gefragt wurde. Kann ihre Aussage oder schriftliche Bestätigung notfalls etwas Schriftliches ersetzen?

Wie sieht es denn mit dieser gesetzlichen Verjährungsfrist aus?

Bei dem „Fall“ handelt es sich um eine Druckerei in Hessen.
Ich habe mir über die Jahre Notizen gemacht und nochmal nachgeschaut: es geht tatsächlich um die letzten sechs Jahre, also um alle abgeschlossenen Tarifverträge seit 1999.

Die Daten zu den Gehaltserhöhungen habe ich - zumindest bis 2002 - auf verdi.de ausgegraben, aber die ganzen Vertragstexte dort nicht gefunden.

viele Grüße
Jens / Flitzefisch

Zusatzinfo
Seit heute Morgen gibt es vom AG eine Aussage, er sei „nicht mehr im Verband“ und daher nicht an den Tarifvertrag gebunden. Ausserdem schließt er jede Rückwirkende Zahlung von evtl. Gehalterhöhungen strikt aus. Kann er das machen?

Hallo

Seit heute Morgen gibt es vom AG eine Aussage, er sei „nicht
mehr im Verband“ und daher nicht an den Tarifvertrag gebunden.
Ausserdem schließt er jede Rückwirkende Zahlung von evtl.
Gehalterhöhungen strikt aus. Kann er das machen?

Jetzt werde doch mal konkret. Was steht denn im Wortlaut zum Thema Ausschlussfristen im Tarifvertrag? Aufgrund welcher Norm findet der TV überhaupt Anwendung? War das vertraglich vereinbart oder geschah dies dadurch daß der AG im Verband und der AN in der Gewerkschaft war?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

ich bin schon so konkret geworden wie ich in meiner Ahnungslosigkeit werden kann.
Den Tarifvertrag habe ich nicht gesehen (siehe Frage weiter oben) und bin ganz einfach davon ausgegangen, dass sich jede Firma an den von der Zutreffenden Gewerkschaft ausgehandelten Tarif zu halten hat - egal ob jemand in einem Verband oder einer Gewerkschaft ist.

viele Grüße
Jens / Flitzefisch

Hallo LeoLo,

ich bin schon so konkret geworden wie ich in meiner
Ahnungslosigkeit werden kann.

Nein Jens, bist du eben nicht. Du hast noch immer nicht den zutreffenden TV genannt.

Den Tarifvertrag habe ich nicht gesehen (siehe Frage weiter
oben)

Darum gings doch gar nicht. Du beziehst dich auf einen TV. Ich hab dir Hilfe angeboten, diesen vielleicht doch noch im www zu finden, aber ohne zu wissen welcher TV es ist, kann dir keiner weiter helfen.

und bin ganz einfach davon ausgegangen, dass sich jede
Firma an den von der Zutreffenden Gewerkschaft ausgehandelten
Tarif zu halten hat - egal ob jemand in einem Verband oder
einer Gewerkschaft ist.

Nö, dem ist nicht (automatisch) so.
Ein TV gilt für ein Arbeitsverhältnis aufgrund verschiedener Möglichkeiten:

  • die Gültigkeit ist per Arbeitsvertrag vereinbart
  • AG ist im Verband und AN in der Gewerkschaft
  • der TV ist allgemeinverbindlich

MfG

Guten Morgen,

nein, die Füße wurden nicht wirklich still gehalten: der
Arbeitgeber wurde mehrmals auf die Gehaltserhöhungen
angesprochen (etwa alle sechs Monate), aber es existiert
leider nichts schriftliches.

Angesprochen? Nichts Schriftliches? Das ist schon mal schlecht.

Die Sekretärin / Buchhaltung in dem Betrieb ist
glücklicherweise eine Zeugin, dass regelmäßig an die
überfälligen Gehaltserhöhungen gefragt wurde. Kann ihre
Aussage oder schriftliche Bestätigung notfalls etwas
Schriftliches ersetzen?

Vielleicht. Vielleicht auch nicht.

Wie sieht es denn mit dieser gesetzlichen Verjährungsfrist
aus?

Diese hat sich vor paar Jahren geändert. Momentan zu finden im BGB § 195. (zu beachten auch § 199)

Ich habe mir über die Jahre Notizen gemacht und nochmal
nachgeschaut: es geht tatsächlich um die letzten sechs Jahre,
also um alle abgeschlossenen Tarifverträge seit 1999.

Ohne konkreten Namen des TV sind wir bis jetzt noch nicht weiter. Aber selbst, wenn keine Ausschlussfrist existieren sollte, dann sind 6 Jahre (wie schon erwähnt) eine sehr lange Zeit.

Die Daten zu den Gehaltserhöhungen habe ich - zumindest bis
2002 - auf verdi.de ausgegraben, aber die ganzen Vertragstexte
dort nicht gefunden.

Jens, die Seite von verdi ist recht umfangreich…

MfG

Hallo Xolophos,

Nein Jens, bist du eben nicht. Du hast noch immer nicht den
zutreffenden TV genannt.

Weil ich ihn nicht kenne.
Ich sagte bereits, dass es um die Druck- und Papierindustrie geht (der Vertrag, der gerade neue verhandelt wird). Wenn ich genau wüsste, welcher das ist, hätte ich schon danach gesuchmaschint.

Darum gings doch gar nicht. Du beziehst dich auf einen TV. Ich
hab dir Hilfe angeboten, diesen vielleicht doch noch im www zu
finden, aber ohne zu wissen welcher TV es ist, kann dir
keiner weiter helfen.

Schade, das. *seufz*

Nö, dem ist nicht (automatisch) so.

Auch schade. *wieder-seufz*

  • die Gültigkeit ist per Arbeitsvertrag vereinbart

In diesem Fall existiert kein Arbeitsvertrag; es wurde vereinbart, dass der Ausbildungsvertrag „weiterläuft“.
Dort steht unter dem Punkt „Ausbildungsvergütung“: „Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die tariflichen Sätze“.
Ist das als Anerkennung bzw. Vereinbarung zur Einhaltung des Tariflohnt zu verstehen?

viele ahnungslose Grüße
Jens / Flitzefisch