Hallo Experten,
wenn in einem Betrieb - aus finanziellen Gründen - die letzten drei Tarifrunden der Gewerkschaft „nicht mitgemacht“ wurden, muss das Geld - soweit ich informiert bin - nachgezahlt werden.
Allerdings habe ich jetzt auch gehört, dass es offensichtlich eine Art „Verfallsdatum“ gibt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht nach einer gewissen Zeit schriftlich daran „erinnert“.
Weiss von Euch jemand, ob dieses Verfallsdatum tatsächlich existiert und wo man einen Musterbrief zur Erinnerung des Arbeitgebers herunterladen kann (evtl. von einer Gewerkschafts- oder Handelskammerseite)?
fragende Grüße
Jens / Flitzefisch