Rückwirkender Krankenschein nach Abmahnung

Hallo zusammen,
vielleicht hat einer von euch Rat.
Folgender Sachverhalt:
Azubi bringt ein Attest vom Arzt das er eingeschränkt arbeiten kann, nur arbeiten mit langem Stehen wäre nicht möglich.
Azubi erscheint trotzdem nicht zur Arbeit, geht auch nicht ans Telefon.
Azubi bekommt Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlen.
Azubi bringt rückwirkend Krankenschein für die Fehltage.
Austellungsdatum des Attestes sowie des AU sind am gleichen Tag!
Azubi gibt Halbjahreszeugnis ab. Schulnoten haben sich drastisch verschlechtert. Ausbildungsziel gefährdet.
Ist es möglich den Azubi zu kündigen aufgrund der Geschichte?

Ob es möglich ist zu kündigen weiss ich nicht, aber ich als Chef würde es tun und einen Azubi einstellen der den Job WIRKLICH haben will

Guten Tag,

wenn ein Attest vorgelegt wird, das die AU generell bestätigt, dann ist das unentschuldigte Fehlen auch rückwirkend vom Tisch.
Es bleibt die unterlassene Anzeige, dass nicht zur Arbeit kommen wird, denn nach der (rechtzeitig?) vorgelegten eingeschränkten AU wäre er ja arbeitsfähig gewesen und hätte erscheinen müssen.
Also Abmahnung wegen fehlender Anzeige der AU.
Insgesamt sollte mit dem AZUBi ein Gespräch geführt werden.
Wegen der Leistungen und des Verhaltens wird kaum eine außerordentliche Kündigung durchgehen.
Nur wenn völlig ausgeschlossen, dass Ausbildungszielnoch erreichbar, könnte das uU denkbar sein.