Ruhendes Arbeitsverhältnis

Hallo, leider habe ich hier noch nichts zu meinem Anliegen gefunden, obwohl das Thema schon angesprochen wurde. Meine Frage: Ein geringfügig Beschäftigter ist seit Jahren in einem Unternehmen fest angestellt und erfährt heute, dass sein Arbeitsverhältnis ab morgen ruhen soll wegen schwieriger Haushaltslage. Geht das so einfach und gibts da auch Fristen wie z.B. bei einer Kündigung? Für den AN bedeutet das ja auch finanzielle Nachteile, denn er wird in der Zeit nicht bezahlt und wie lange das Arbeitsverhältnis ruhen wird, steht auch noch nicht fest.

vielen Dank

Da ich keine Ahnung vom konkreten Beschäftigungsvertrag habe, kann ich nur mutmassen.
Es klingt für mich nach Arbeit auf Abruf und diese soll also b.a.w. nicht mehr abgerufen werden.
Sind denn irgendwelche Stundenzahlen ansonsten garantiert?

Gruss HighQ

Es handelt sich hierbei um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit 08/2006 mit wöchentlich 10 Arbeitsstunden, d.h. jeden Tag zwei Stunden. Was mich daran am meisten interessiert ist, ob man das einfach so von heute auf morgen machen kann. Denn das ist ja kein Gelegenheitsjob, sondern ein richtiges AV mit Vertrag, Pauschalversteuerung, Urlaubsanspruch, Krankengeldfortzahlung etc.

Freundliche Grüße

Hallo,

das dürfte nicht so ohne Weiteres ohne Änderungs- oder Beendigungskündigung machbar sein, da ansonsten Annahmeverzug gem. § 615 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
vorliegen dürfte, wenn der AN seine Arbeitskraft weiterhin anbietet.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für den Link. Das hilft mir schon ein wenig weiter. Leider habe ich mir schon einen Wolf gegoogelt und nichts über Fristen gelesen, etwa wie bei einer Kündigung. Haushaltslage hin oder her, so ein Unternehmen hat ja nicht nur Rechte. Speziell interessiert mich, können sie einfach so von einem Tag auf den anderen sagen, ab morgen ruht dein Arbeitsverhältnis und Kohle gibts demzufolge ab dann auch nicht mehr.

Schwierig, schwierig…

Trotzdem lieben Dank
Ina