Ruhendes Arbeitsverhältnis wegen EU-Rente

Hallo,

darf man sich aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis wegen befristeter vollen EU-Rente bewerben?

Ursprünglich wurde befristet Teil-EU-Rente bewilligt, Arbeitgeber ÖD hatte keinen behinderten gerechten Apl, worauf dann volle EU-Rente befristet genehmigt wurde. Nun schreibt der AG eine Stelle aus, die „leidensgerecht“ wäre. Der Arbeitnehmer ist Schwerbehinderten gegenüber gleichgestellt. Kann er sich bewerben?

Danke für die Antworten!

Hallo,

Hallo,

leider ist die korrekte Fallschilderung für die Beantwortung wichtig.

Ursprünglich wurde befristet Teil-EU-Rente bewilligt,
Arbeitgeber ÖD hatte keinen behinderten gerechten Apl, worauf
dann volle EU-Rente befristet genehmigt wurde.Ich vermute mal, daß Du eine Teil-Erwerbsminderung meinst, bei der die Rente in voller Höhe wg. „Verschluß des Arbeitsmarktes“ meinst ?
Nun schreibt
der AG eine Stelle aus, die „leidensgerecht“ wäre. Der
Arbeitnehmer ist Schwerbehinderten gegenüber gleichgestellt.
Kann er sich bewerben?

Grundsätzlich Ja, aber die Folgen wären je nach tatsächlicher Rentenart höchst unterschiedlich.

Danke für die Antworten!

&Tschüß
Wolfgang

Der Arbeitnehmer ist Schwerbehinderten gegenüber gleichgestellt.
Kann er sich bewerben?

Grundsätzlich Ja, aber die Folgen wären je nach tatsächlicher
Rentenart höchst unterschiedlich.

Danke für die Antworten!

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

sicherlich würde das zur Rentenkürzung führen. Es wurde jedoch ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden festgestellt, worauf die befristete Teil-EU-Rente bewilligt wurde. Nun soll im günstigsten Fall eine Teilzeitbeschäftigung den finanziellen Verlust durch die EU-Rente abmildern, denn eine Teil-EU-Rente plus Teilzeitarbeitsplatz ist in diesem Fall mehr als die volle befristete EU-Rente.

Mich hat hier nur interessiert, ob sich der Arbeitnehmner aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis bewerben darf. Das hast du mit „Ja“ beantwortet. Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Oder kannst du auf eine Internetseite verweisen, wo man eventuell nachlesen kann? Es ist sehr wichtig!!!

Danke!

Hallo Wolfgang,

Hallo,

sicherlich würde das zur Rentenkürzung führen.

Das muß dem Betroffenen sehr klar sein. Er sollte dies unbedingt vorher beim Rentenversicherungsträger klären.

Es wurde jedoch
ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden
festgestellt,

Das wollte ich wissen.

worauf die befristete Teil-EU-Rente bewilligt
wurde. Nun soll im günstigsten Fall eine Teilzeitbeschäftigung
den finanziellen Verlust durch die EU-Rente abmildern, denn
eine Teil-EU-Rente plus Teilzeitarbeitsplatz ist in diesem
Fall mehr als die volle befristete EU-Rente.

Kann sein, muß aber nicht.

Mich hat hier nur interessiert, ob sich der Arbeitnehmner aus
einem ruhenden Arbeitsverhältnis bewerben darf. Das hast du
mit „Ja“ beantwortet.

Bei Teil-EW ist das mittlerweile relativ unstrittig. Als Gleichgestellter ist hier vor allem § 81 Abs. 4 und 5 wichtig. Mittlerweile ist in der mir bekannten Literatur auch unstrittig, daß dieses Recht auch nicht durch TV beschnitten werden darf. In den TV’en für den öD gibt es ja einige Regelungen auch zu Teil-EW. Spätestens seit Einführung des AGG dürften alle Regelungen, die die berufliche Entfaltung von AN mit Teil-EW beschneiden, rechtswidrig sein. Für den (mit dem TVöD „verwandten“) TV-N wird dies mittlerweile auch von Ver.di (Bundestarifsekretariat) so gesehen.

Gibt es dazu rechtliche Grundlagen?

§§ 72, 81, 82 SGB IX, §§ 1, 6, 7 AGG

Danke!

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Du hast die Frage nicht zufällig auch noch in einem anderen (Spezial-)Forum gestellt ???

Hallo Wolfgang,

P.S.: Du hast die Frage nicht zufällig auch noch in einem
anderen (Spezial-)Forum gestellt ???

ja, habe ich, schlimm?

Frohes Fest und Guten Rutsch!

Hallo Wolfgang,

Hallo,

P.S.: Du hast die Frage nicht zufällig auch noch in einem
anderen (Spezial-)Forum gestellt ???

ja, habe ich, schlimm?

Nö, nicht schlimm, aber für den Zusammenhang besser zu wissen.

Frohes Fest und Guten Rutsch!

&Tschüß

Hallo,

hier noch einmal eine Nachfrage:

MA hat sich auf eine „interne“ Stelle beworben, da er ja im ruhenden Arbeitsverhältnis betriebszugehörig ist.

Der AG antwortet darauf: „Sie haben den Status eines externen Bewerbers, da ihr Arbeitsverhältnis für die Dauer der vollen EU-Rente ruht. … Insofern kann ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.“

Volle EU-Rente wurde ja wegen „Verschluss des Arbeitsmarktes“ gezahlt. Der AG weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:

„Bei der von ihnen gewünschten Teilzeit kann es sich im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenze lediglich um ene geringfügige Beschäftigung im Umfang von 6 Stunden pro Woche, …, handeln. Diese wird überlichweise im Rahmen von Aushilfskräften ausgeübt. Die Stellenausschreibungen sind dann entsprechend formuliert…“

Also, bei der vollen Rente darf man 400 Euro hinzuverdienen, ansonsten droht natürlich entsprechend Rentenkürzung. Insofern sehe ich diese Aussage als falsch.

Liegt der AG mit seinen Äußerungen richtig?

Danke für die Antworten.

MfG