Hallo,
Saison Kug ist nicht mein Spezialgebiet, habe kurz im Internet recherchiert und folgende Infos gefunden:
Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt während der Kurzarbeit
Neben dem Urlaubsanspruch bleiben trotz der Arbeitszeitreduzierung auch alle Ansprüche auf Urlaubsentgelt in voller Höhe erhalten - egal, zu welchem Zeitpunkt der Urlaub angetreten wird (siehe dazu § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) - verkürzte Bezüge aufgrund Kurzarbeit bleiben außer Betracht).
Vor diesem Hintergrund kann es für Arbeitnehmer durchaus sinnvoll sein, während der Kurzarbeit auf Urlaub zurückzugreifen, da sie Anspruch auf den vollen Lohn haben. Dies ist also eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sofern er den Urlaub nicht anderweitig verplant hat, den Lohneinbußen durch die Kurzarbeit entgegen zu wirken.
Allerdings kann ein Unternehmen im Rahmen der Kurzarbeit Teile der Belegschaft nicht zwingen, noch fälligen Resturlaub in Anspruch zu nehmen, da hierdurch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet würde. Lediglich Urlaub, der bei allen Arbeitnehmern eines Betriebes vorhanden ist, kann durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeit eingesetzt werden.das müsste ich erst nachlesen und recherchieren. Wenn Ihr keine qualifizierte Antwort bekommt, melde Dich noch mal, dann lese ich mich rein. Das Arbeitsamt müsste das auch wissen.
Außerdem gibt es auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de › Startseite › Häufig gestellte Fragen zum Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175 SGB III und zu … von Arbeitsausfällen. Dort könnt Ihr auch noch nachlesen.
Viele Grüße Claudia