Schadenersatz bei nichtzustandekommen des Arbeitsv

Hallo,
ich habe nach 2. Vorstellungsgesprächen und 2 Terminen zum Probearbeiten von dem GF des Unternehmens einen Anruf erhalten in dem mir die Stelle zugesagt wurde, mir der Arbeitsvertrag zugesagt wurde und alle noch relevanten Fakten wie Gehalt, Provision, Firmenwagen usw. abgeklärt wurden. Daraufhin habe ich meine anderen Jobangebote(2)abgesagt da ich dieses Unternehmen bevorzugt habe und alle Maßnahmen eingeleitet meine Arbeitslosigkeit zu beenden. Hatte also einen nicht unerheblichen zeitlichen und Finanziellen (fahrwege) Aufwand.
Statt des AV ist nun eine E-Mail mit einer Absage gekommen.
Nun habe ich ein Problem - alle wollen mich jetzt nicht mehr…
Habe ich Anspruch auf Anstellung bzw. Schadenersatz?
Natürlich weiß ich, daß es wenig Sinn macht in dem Unternehmen anzufangen da dies ein mehr als schlechter Start wäre…

Danke und liebe Grüße

tschuessi

Ich vermute das du keinen Anspruch hast.
Deswegen immer erst einen „unterschriebenen“ Vertrag
in den Händen halten, bevor man woanders absagt.

Gruss
Andreas

Hallo,
das hängt natürlich davon ab, ob du nachweisen kannst, dass bereits ein AV zustandegekommen ist. Und, du müßtest klagen.
Für den genauen Ablauf weiß ich dazu allerdings zu wenig.
Trotzdem ein schönes Weihnachtsfest.
Kerstin

Ja, dass ist echt dumm gelaufen. Du hast Anspruch z.B. auf Fahrtkostenersatz, wenn Du diese bei Deinen Vorstellungsgesprächen zur Sprache gebracht hättest. Seriöse Firmen machen da überhaupt keine Probleme und sagen Dir diese Kostenerstattung schon bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch zu.

Zur Einstellungszusage:
Das ist ein richtiger Klopps. Aber…
Wie bei einer Kündigung muß auch eine Einstellung schriftlich fixiert sein. Sonst keine Chance, es sei denn, Du hast für das Einstellungsgespräch Zeugen. Sonst hast Du leider die berühmte A…karte. Sorry, aber ich kann Dir da leider nicht weiter helfen.
Trotzdem schöne Feiertage,
Volker

Dazu traue ich mir keine Antwort zu. Wenn es tatsächlich um viel Kohle geht, da rate ich ganz klar dazu, einen Anwalt zu fragen. Einen RICHTIGEN Anwalt!

Hallo,

das kann ich dir leider überhaupt nicht beantworten. Aus eigener Erfahrung sage ich nichts anderes ab, bevor ich nichts schriftliches vorliegen habe. Aber der Drops ist wohl gelutscht.

Ich hoffe, jemand anderes kann dir weiter helfen. Fände ich auch mal spannend zu wissen.

Alles Gute

Meike Schöll

Tut mir leid da kann ich Dir nicht helfen