Schadenersatz nach vertragswidrigem Zeugnis?

Eine betriebsbedingte Kündigung wurde im Dezember 1991 mit (Fach-)Anwalt als unzulässig und ungerechtfertigt bestritten. Es gab einen außergerichtlichen Vergleich und einen Aufhebungsvertrag. Dieser beinhaltet unter Anderem die Ausstellung eines wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses. Dieses ist von einem Geschäftsführer und einem Sachbearbeiter (i.A) unterschrieben. Der Anwalt hatte daran nichts zu bemängeln. Also wurde vertraut und nicht weiter geprüft.

Lange Zeit (17 Jahre) danach stellt sich heraus, dass dieses „wohlwollend“ im Vertrag wohl eher ironisch gemeint war. Diese Unterschrift (i.A) kennzeichnet u. A. eine nicht besondere Qualifikation sowie mangelnde persönliche Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers.

Wahr ist, dass keine Bewerbung zu einer Anstellung führte und Vorstellungsgespräche sehr merkwürdig verliefen.

Zu dem Arbeitsverhältnis: Die Tätigkeit für das Unternehmen wurde ca. 4 Jahre mit einem AT-Vertrag ausgeführt. Ein Jahr vor der o. e. betriebsbedingten Kündigung wurde durch den AN gekündigt. Der AG wollte ihn nicht gehen lassen und besserte die Konditionen so, dass der AN die Kündigung zurückzog. Arbeitszeit: ca, 60 bis 80 Wochenstunden + + +

Frage: könnte eine Klage mit der Forderung nach einem möglichst hohen Schadensersatz Erfolg haben? Der ehemalige Arbeitgeber ist sehr solvent, wenngleich die wirtschaftliche Lage der Gegenwart ihm wahrscheinlich auch zu schaffen macht und er demnächst möglicherweise betriebsbedingte Kündigungen im hunderter Satz austeilt.

Hallo,

Frage: könnte eine Klage mit der Forderung nach einem
möglichst hohen Schadensersatz Erfolg haben? Der ehemalige
Arbeitgeber ist sehr solvent, wenngleich die wirtschaftliche
Lage der Gegenwart ihm wahrscheinlich auch zu schaffen macht
und er demnächst möglicherweise betriebsbedingte Kündigungen
im hunderter Satz austeilt.

nach 17 Jahren dürfte jeder Anspruch verjährt sein. Selbst wenn dies nicht so wäre, müsste der Beweis erbracht werden, dass die Absagen und die daraus resultierende Arbeitslosigkeit ausschließlich auf das Zeugnis zurück zu führen sind.

Vergiss es.

Gruß

S.J.

Hallo erstmal

Lange Zeit (17 Jahre) danach stellt sich heraus, dass dieses
„wohlwollend“ im Vertrag wohl eher ironisch gemeint war.

Vor 17 Jahren hat man Arbeitszeugnisse wohl auch etwas anders geschrieben und interpretiert als heute (FAQ:2027 -> ZG)

Wahr ist, dass keine Bewerbung zu einer Anstellung führte und
Vorstellungsgespräche sehr merkwürdig verliefen.

Dazu müsste man aber den Gesamtkontext kennen:
-auf welche Stellen bei welchen AG bewirbt man sich ?
-wie und mit welchen Argumenten bewirbt man sich ? (auch diese Methodik hat sich in 17 Jahren ein wenig geändert, nicht zuletzt wg. des Informationsflusses im Internet zu der Thematik)
-wer benahm sich merkwürdig ?
-…

Frage: könnte eine Klage mit der Forderung nach einem
möglichst hohen Schadensersatz Erfolg haben?

Wie in der anderen Antwort: nein. Siehe auch die ebengenannten Gründe.

mfg M.L.