Scheinselbständikeit

Hallo !

Kann mir bitte jemand erklären wann genau für den Arbeitgeber Scheinselbständigkeit vorliegt ?
Genauer gesagt geht es um Honorar Lehrkräfte an einer Sprachschule.
Wie oft / Woche., wieviele Stunden / Woche dürfen Honorar Lehrkräfte für Sprachschulen arbeiten ohne dass der Arbeitgeber irgendetwas nachzahlen muss ?

Vielen Dank !

Servus,

Scheinselbständige Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die weisungsgebunden tätig und organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers in einer Weise eingebunden sind, die für nichtselbständige Arbeit typisch ist. Weitere Indizien können die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer und die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber sein. Es spielt ferner eine Rolle, ob in der ausgeübten Tätigkeit typischerweise Selbständige tätig sind.

Genauer gesagt geht es um Honorar Lehrkräfte an einer
Sprachschule.

Das ist ein Fall auf der Kante. Hier sollte in jedem einzelnen Fall ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung durchgeführt werden: Dann laufen keine Risiken über die Zeit weg unbeachtet auf.

Wie oft / Woche., wieviele Stunden / Woche dürfen Honorar
Lehrkräfte für Sprachschulen arbeiten ohne dass der
Arbeitgeber irgendetwas nachzahlen muss ?

Der Umfang der Tätigkeit spielt dabei eine ganz unwesentliche Rolle. Es kann - im Rahmen der anderen genannten Indizien - allerdings vorkommen, dass ein nur stundenweises Engagement einer Lehrkraft, die auch keine Krankheitsvertretungen übernimmt und außer dem Unterricht keine Aufgaben an der Schule hat, bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse bedeutend ist. Aber in irgendwelche Zahlen lässt sich das nicht gießen.

Zur Statusfeststellung gehts hier:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/02 vor der rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html)

Schöne Grüße

MM