Schicht-/Nachtzuschlag - ab wann?

Servus!

Paulchen bekommt einen Arbeitsplatz in nem Callcenter, Arbeitszeiten je nach Schicht von 6-24 Uhr (Vollzeit, also 8h/d). Hat Paulchen irgend eine Möglichkeit, die jeweils nach x Uhr geleisteten Stunden mit Nachtzuschlag bezahlt zu bekommen? Ab wann gibts eigentlich Nachtzuschläge? Und kann er ggf nen Zuschlag verlangen, weil er keinen nine-to-five-Job hat, sondern eben in Schichten arbeiten muss? Mir gehts speziell um gesetzliche Grundlagen, Freiwilligkeit des (vorherigen) AG is ja kein Gesetz :wink:

Info:
Beim vorherigen AG wars so, das der von sich aus gute 50 € (früher eben 100 DM) für „versetzte Arbeitszeiten“ gezahlt hat, aber die Arbeitszeiten waren von 8-19 Uhr, daher gabs auch keinen Nachtzuschlag.

Angaben über nen ggf vorhandenen (Haus-)Tarifvertrag können leider derzeit (noch) nich gemacht werden.

Gruss

Mutschy

Hallo,

Hat Paulchen irgend eine Möglichkeit, die jeweils nach
x Uhr geleisteten Stunden mit Nachtzuschlag bezahlt zu
bekommen?

Nur wenns vereinbart ist.

‚‚Soweit keine tarifvertraglichen
Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem
Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten
Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage
oder einen angemessenen
Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt
zu gewähren.‘‘

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

Zum Begriff ‚‚Nachtarbeitnehmer‘‘ lese man hier
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html wiederum die
Absätze 3. 4 und 5.

Und kann er
ggf nen Zuschlag verlangen, weil er keinen nine-to-five-Job
hat, sondern eben in Schichten arbeiten muss?

Mit irgendwelchen anderen Zuschlägen sieht es noch schlechter
aus. Dazu gibt es gar keine gesetzlichen Regelungen. Gut
bedient sind da meist die Arbeitnehmer, für die ein TV gilt,
da sowas manchmal in denen geregelt ist. Ansonsten ist es eine Vereinbarungssache zwischen AG und AN.

Beim vorherigen AG wars so, das der von sich aus gute 50 €
(früher eben 100 DM) für „versetzte Arbeitszeiten“ gezahlt
hat,

Nett von ihm, aber nicht auf andere Arbeitsverhältnisse
übertragbar.

MfG

TV = Tarifvertrag