Servus!
Paulchen bekommt einen Arbeitsplatz in nem Callcenter, Arbeitszeiten je nach Schicht von 6-24 Uhr (Vollzeit, also 8h/d). Hat Paulchen irgend eine Möglichkeit, die jeweils nach x Uhr geleisteten Stunden mit Nachtzuschlag bezahlt zu bekommen? Ab wann gibts eigentlich Nachtzuschläge? Und kann er ggf nen Zuschlag verlangen, weil er keinen nine-to-five-Job hat, sondern eben in Schichten arbeiten muss? Mir gehts speziell um gesetzliche Grundlagen, Freiwilligkeit des (vorherigen) AG is ja kein Gesetz
Info:
Beim vorherigen AG wars so, das der von sich aus gute 50 € (früher eben 100 DM) für „versetzte Arbeitszeiten“ gezahlt hat, aber die Arbeitszeiten waren von 8-19 Uhr, daher gabs auch keinen Nachtzuschlag.
Angaben über nen ggf vorhandenen (Haus-)Tarifvertrag können leider derzeit (noch) nich gemacht werden.
Gruss
Mutschy