Schwanger bei Einstellung -> Probezeit

Guten Tag liebe Wissenden!

Fallschilderung: Eine Frau ist schwanger (ca. 10. Woche) und der derzeitige Arbeitsvertrag läuft aus da er befristet war. Jetzt hat sie ein neues Vorstellungsgespräch und würde auch eine Zusage bekommen. Sie nimmt an, die Tätigkeiten können ohne Probleme auch während der Schwangerschaft ausgeführt werden. Sie möchte auf jeden Fall vor der Entbindung noch arbeiten und auch Geld verdienen.

Ich denke mal sie kann während der Probezeit nicht gekündigt werden obwohl sie bereits bei der Einstellung von der Schwangerschaft gewußt hat. Aber was wäre hier anzuraten, um auch gegenüber dem Arbeitgeber fair zu bleiben?

Gruß und Danke
S.

Hallo,

gerade in der Probezeit kann der Vertrag zum Monatsende oder teilweise zum Wochenende gekündigt werden.

Ich würde dieses unbedingt dem Arbeitgeber mitteilen.

Aber dieses ist nur meine unbedeutende Meinung.

Gruß
Edgar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nö!
Hi!

gerade in der Probezeit kann der Vertrag zum Monatsende oder
teilweise zum Wochenende gekündigt werden.

Nicht bei Schwangerschaft.

Aber dieses ist nur meine unbedeutende Meinung.

…die nicht nur unbedeutend, sondern völlig falsch ist!

LG
Guido

1 Like

Kein Tipp
Hi!

Was erwartest Du?

Wenn sie schwanger ist, eingestellt wird und danach den AG informiert, hat sie den wohl stärksten Kündigungsschutz, den man in Deutschland überhaupt haben kann!

Ob das fair ist?
Keine Ahnung!
Es sind Spielregeln, an die man sich zu halten hat. Wenn ein Unternehmer sich dazu entschließt, Mitarbeiter einzustellen, dann akzeptiert er diese Spielregeln - auch, wenn sie manchen Menschen unfair vorkommen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, den Job zu bekommen, wenn man vorher sagt, dass man schwanger ist?

Ist es dann fair, wenn der AG in spe „NEIN“ aus diesem Grund sagt?..

LG
Guido

Hi,

kleiner Hinweis:
Beim neuen Vertrag wird keine gültige Probezeit enthalten sein.
Dein AG kennt dich jetzt schon lange genug. Eine Probezeit wäre dementsprechend entgegen aller üblichen Gepflogenheiten.

Selbst wenn der neue Vertrag wieder nur befristet wäre, wäre eine erneute Probezeit unter den gleichen Bedingungen zu sehen.

Man stelle sich mal Folgendes vor:

  1. Vertrag: Der AG kennt einen nicht und die Art wie man arbeitet. Also gibt es eine Probezeit. = OK
  2. Vertrag: Der AG kennt dich (immer) noch nicht und vereinbart deshalb wieder eine Probezeit. = Blödsinn oder Alzheimer des AG

Sinngemäß handelt es sich bei dem 2. Vertrag nicht um einen unabhängigen Vertrag. Das Arbeitsverhältnis wird einfach unbefristet fortgesetzt.
Das könnte auch geschehen indem der AG den AN nach Beendigung des Fristvertrages weiter beschäftigt.Ein schriftlicher Vertrag ist dafür garnicht nötig… nur wenn Änderungen in den Aufgabenbereichen und anderen wichtigen Punkten erfolgen sollen.

Wenn Änderungen in den Aufgaben erfolgen, ist übrigens eine Probezeit wieder gerechtfertigt… da der AG den AN an seinem neuen Arbeitsplatz leider wieder nicht kennt und die Leistung nicht vorab beurteilen kann.
Das wäre in diesem fiktiven Fall dann seh großes Pech.

Das ist meine Meinung dazu.

Übrigens… ich habe mal gehört, dass man in Vorstellungsgesprächen „Intimes“ nicht preisgeben muss und man dann auch lügen darf ohne dass diese Lüge nachher zu einer Kündigung benutzt werden kann.

Nicht fragen wo ich es gehört/gelesen habe… keine Ahnung.

Der AG kann einer Schwangeren nicht kündigen. Das ist Fakt.
Wenn der AG aber angelogen wurde… was sollte ihn daran hindern, nach Beendigung des Mutterschutz- und Erziehungsurlaubs eine ordentliche Kündigung auszusprechen ?
Wenn man längere Zeit aus dem Beruf raus ist, KANN man nicht sofort wieder die gleiche Leistung erbringen als wenn man nicht pausiert hätte.
Wenn die Leistung leider nicht der Aufgabe entspricht ist nach einer angemessenen „Bewährungszeit“ eine Kündigung des AG gerechtfertigt.

Wer aber mit „offenen Karten spielt“, dem wird nachher eher eine Leistungseinbuße durch das Pausieren verziehen werden und es wird dann auf lange Zeit gesehen eine sehr gute Zusammenarbeit.

Wie schätzt man diesen aktuellen Chef wohl ein und will er notfalls auf eine gute Mitarbeiterin auf Dauer verzichten ?

Gruß
BJ

Hi,

Beim neuen Vertrag wird keine gültige Probezeit enthalten
sein.
Dein AG kennt dich jetzt schon lange genug. Eine Probezeit
wäre dementsprechend entgegen aller üblichen Gepflogenheiten.

Richtig lesen! Da steht nichts davon, dass die TE beim selben AG weiterarbeitet.

Der AG kann einer Schwangeren nicht kündigen. Das ist Fakt.

Hier läuft ein befristeter Vertrag aus. Das ist Fakt!

Wenn der AG aber angelogen wurde… was sollte ihn daran
hindern, nach Beendigung des Mutterschutz- und
Erziehungsurlaubs eine ordentliche Kündigung auszusprechen ?

Ein dann evtl. schon eingetretener Kündigungsschutz z.B.

Wenn die Leistung leider nicht der Aufgabe entspricht ist nach
einer angemessenen „Bewährungszeit“ eine Kündigung des AG
gerechtfertigt.

Boah! Du erzählst so eine gequirlte ***! Wie wärs erst mal mit ner Abmahnung? Noch nie gehört?

Die Betonung darauf, dass deine Beiträge nur deine Meinung sind, macht die Sache nicht besser.

MfG