Schwangerschaft unbefristet und befristeter Vertrag

Hallo,
eine Zustellerin von Briefen und Pakete (bis 31,5 KG) hat einen unbefristeten Vertrag auf 19,25 Std. Zusätzlich bekommt sie immer einen befristeten Vertrag auf 38,5 Std. Der befristete Vertrag wird jetzt ende März verlängert, der bis 02.08.15 geht. Die Zustellerin ist in der 7 Woche schwanger, im Mutterpass steht Schwangerschaft festgestellt am 17.03.15. Entbindungstermin ist wahrscheinlich 18.11.15.

Wenn Sie in 2 wochen ihren Arbeitgeber bescheid gibt das Sie schwanger ist, bleibt der befristete Vertrag bestehen oder können die sagen, dass sie ja schon vor der Verlängerung schwanger war und der Vertrag nichtig ist?

Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld, weil Sie ja bestimmt nach dem 02.08.15 keinen Vollzeitvertrag mehr bekommt. Bekomme Sie dann das Geld nur für 19,25 Std.?

Gruß
michaela79

Hallo,
wenn ich richtig gerechnet habe beginnt die Schutzfrist am 06.10., d.h. entscheidend ist das Versicherungsverhältnis am 6.10. zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Gruss
Czauderna

Hallo,
Nachtrag: Zum arbeitsrechtlichen Aspekt kann ich nichts sagen, weil ich mich da nicht so auskenne.
Gruss
Czauderna

Hi!

Wenn Sie in 2 wochen ihren Arbeitgeber bescheid gibt das Sie
schwanger ist, bleibt der befristete Vertrag bestehen oder
können die sagen, dass sie ja schon vor der Verlängerung
schwanger war und der Vertrag nichtig ist?

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag …
Der bleibt bestehen - Pech für den Arbeitgeber.

Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld

Dazu hat Günter ja schon geantwortet.

und Elterngeld,
weil Sie ja bestimmt nach dem 02.08.15 keinen Vollzeitvertrag
mehr bekommt. Bekomme Sie dann das Geld nur für 19,25 Std.?

Ich bin mir ziemlich sicher (Achtung! Keine Gewähr!), dass sich die Höhe des Elterngelds aus dem laufenden Einkommen ohne Sonderzahlungen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes errechnet.
Somit wären Änderungen während dieser 12 Monate anteilig berücksichtigt.

Ich bin mir ziemlich sicher (siehe oben), dass nicht beachtet wird, was der Elternteil bekommen hätte, wenn er keine Elternzeit nähme.

Ich sehe weder hier noch hier noch hier eine andere Grundlage zur Berechnung als die 12 Monate VOR der Geburt.

VG
Guido