Hallo,
Sie bekommt nun vom Arbeitsamt immer wieder mal ein
Mitteilung, dass sie sich hier oder dort bewerben soll.
Was auch grundsätzlich in Ordnung ist.
Ist sie verpflichtet dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft
mitzuteilen?
Meinst du jetzt beim Vorstellungsgespräch oder wenn sie dann eingestellt wurde?
Wenn ja, ist die Stelle -da ja Probezeit- sofort
wieder weg oder?
Nö, sie hat Kündigungsschutz.
Kann das Arbeitsamt was dagegen haben, dass
sie die Schwangerschaft schon bei der Bewerbung erwähnt?
Kommt drauf an. Wenn es arbeitsschutzmäßig absurd wäre eine Schwangere einzustellen (z.B. als AH in ner Raiologiepraxis), dann wohl eher nicht. Aber wenn es keine Bedenken bez. Mutterschutz (normale Bürotätigkeit ohne jegliche mutterschutzrelevante Kriterien o.ä.) gibt, dann könnten die das schon so werten, dass der Hauptzweck der Aussage darin besteht darauf zu spekulieren, dass Arbeitgeber nicht so gerne Schwangere einstellen.
MfG