Hallo,
habe mal über ein spezielles Thema gegrübelt:
Angenommen, ein Arbeiter wird so krank, dass er seinen Job
nicht mehr so wie früher machen kann. Und der Betriebsarzt
sagt sogar, dass er ihn nicht machen soll (Empfehlung). Dann
schreibt der Arzt noch sowas wie „nicht schwer heben“, „nicht
lange beugen“ oder so auf.
Was genau kann der Chef damit anfangen?
Nun, genau das was da steht für seine Entscheidungsfindung über den zukünftigen Arbeitsplatz berücksichtigen.
Wäre es nicht besser, wenn der Arzt (der ja die Arbeitsplätze
kennt) etwas konkreter sagen würde: „Das ist der Arbeitsplatz,
da kann der Arbeiter weitermachen.“
Wenn es einen Betriebsarzt gibt, dann ist das Unternehmen doch so gross, dass dieser wohl welche Arbeitsplätze es alle im einzelnen gibt, noch ob der MA die sonstigen Anforderungen - sowas wie Qualifikationen die dafür notwendig sind - erfüllt.
Dem BA der die von dir genannte Aussage treffen könnte, möchte ich gern sehen. Abgesehen davon hat er es eh nicht zu entscheiden.
Oftmals wird da die Schweigepflicht-Karte gezogen… aber wenn
es doch zum Vorteil des Arbeiters ist?
Finde ich vernünftig… denn was ein augenscheinlicher Vorteil sein kann, kann sich schnell zum Nachteil entpuppen. Das ist ein schmaler Grat.
Was darf der Betriebsarzt denn dem Chef an Informationen
liefern?
Keine Anderen wie jeder andere Arzt auch. Und das ist auch gut so.
Was glaubst du, würde passieren, wenn es anders wäre?
Wie hoch wäre die Gefahr, dass ein Chef versuchen würde Leute aufgrud der medizinischen Daten los zu werden?
Gruss HighQ