Schwerbehinderung dem AG mitteilen ?

Hallo,
Person X hat einen neue Arbeit angefangen. Zum zeitpunkt der einstellung am 19.09.2011 war der GDB 25.
Folgeantrag wurde bereits am 17.07.11 gestellt. heute 08.11.11 kam der bescheid: ab dem 17.07.11 GDB 60 , Voraussetzungen für Ausweis ohne beiblatt sind erfüllt.

Mussdas dem Argeitgeber mitgeteilt werden, das jetzt eine schwerbehinderung von GDB 60 vorliegt?

Das problem ist noch viel komplizierter.
Person X dürfte eigentlich keinerlei körperliche schwere arbeit ausüben.Wurde aus reha entlassen im beruf bäckereifachverkäuferin nur noch unter 3 std. täglich arbeiten. Nur unter 5 kilo heben usw.
EIgentlich dürfte x nur noch im büro arbeiten.Umschulung wurde trotz des reha berichtes abgelehnt . Klage läuft.

Also sollte man die GDB 60 besser verschweigen???
Denn x ist im moment in der raumpflege tätig, diese tätigkeit dürfte x aber eigentlich gar nicht ausüben .
Man sieht xallerdings keine behinderung an.

MFG Vincent

Hallo Nabend,

ich fürchte genau kann ich da nicht weiterhelfen, aber vielleicht den Tip geben, das es im Betrieb sowas wie einen Betriebsrat oder Schwerbehindertenbeauftragten gibt. Den kann X vertraut ansprechen und für und wieder abklären. Das bringt Sicherheit.
Ansonsten vielleicht nochmal mit der Reha sprechen.

Tschüssi
emmchen