Hallo,
Person X hat einen neue Arbeit angefangen. Zum zeitpunkt der einstellung am 19.09.2011 war der GDB 25.
Folgeantrag wurde bereits am 17.07.11 gestellt. heute 08.11.11 kam der bescheid: ab dem 17.07.11 GDB 60 , Voraussetzungen für Ausweis ohne beiblatt sind erfüllt.
Mussdas dem Argeitgeber mitgeteilt werden, das jetzt eine schwerbehinderung von GDB 60 vorliegt?
Das problem ist noch viel komplizierter.
Person X dürfte eigentlich keinerlei körperliche schwere arbeit ausüben.Wurde aus reha entlassen im beruf bäckereifachverkäuferin nur noch unter 3 std. täglich arbeiten. Nur unter 5 kilo heben usw.
EIgentlich dürfte x nur noch im büro arbeiten.Umschulung wurde trotz des reha berichtes abgelehnt . Klage läuft.
Also sollte man die GDB 60 besser verschweigen???
Denn x ist im moment in der raumpflege tätig, diese tätigkeit dürfte x aber eigentlich gar nicht ausüben .
Man sieht xallerdings keine behinderung an.
MFG Vincent