Selbständigkeit melden wenn man Aushilfe ist?

Wenn jemand als Aushilfe auf 400 EURO-Basis in einer Firma als Sekretärin arbeitet und nicht mal ansatzweise für 15 Stunden die Woche benötigt wird und die meiste Zeit zu Hause sitzt, muß diese Person eine geplante Selbständigkeit ebenfalls melden oder glt das nur im Angestelltenverhältnis? Es ist ja nicht einmal ein richtiger Arbeitsvertrag geschrieben worden.

Ist diese Selbständigkeit dann eigentlich eine Nebentätigkeit oder eine Haupttätigkeit, wenn unterm Strich die Zeit mehrheitlich für die Selbständigkeit verwendet wird?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Gruß Hagen

Hallo

muß diese Person eine geplante Selbständigkeit ebenfalls
melden

Ja

Gruß,
LeoLo

hallo LeoLo,

wieso muß sie melden, wenn sie weiterhin ihre Pflichten aus dem AV erfüllen könnte und wenn es kein Konkurrenzverhältnis wäre ???

&Tschüß

Wolfgang

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wieso muß sie melden, wenn sie weiterhin ihre Pflichten aus
dem AV erfüllen könnte und wenn es kein Konkurrenzverhältnis
wäre ???

Hallo Wolfgang,

also gehen wir mal davon aus das im Arbeitsvertrag nichts steht.
Dann stellt sich die Frage ob deine oben genannte Einschränkung bei einer Selbstständigkeit realistisch ist.
Es handelt sich bei der Selbstständigkeit i.d.R. nicht um eine Nebentätigkeit sondern wohl um die neue Haupttätigkeit.
Hier könnte man durchaus aus den §611, §242 eine Meldepflicht ableiten.

Natürlich kann man drüber streiten, was wäre wenn deine Fallkostellation zutreffend sein sollte. Jedoch würde ich keine Scadenersatzansprüche des AG provozieren, wo er fast immer zustimmen muss.

Gruss Ivo

Hier könnte man durchaus aus den §611, §242 eine Meldepflicht
ableiten.

Wie das, da geht es doch nur um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ?

Natürlich kann man drüber streiten, was wäre wenn deine
Fallkostellation zutreffend sein sollte. Jedoch würde ich
keine Scadenersatzansprüche des AG provozieren, wo er fast
immer zustimmen muss.

Also Schadenersatzanspruch dürfte sehr selten sein bei normalen AN, zuerst käme ja wohl höchstens Untersagung in Frage. Aber wenn es das Arbeitsverhältnis nicht stört und auch nicht geregelt ist in AV oder TV, Warum soll ich es dann melden müssen ? Mit der Ansicht steh ich auch nicht so ganz alleine:
http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http:…

Gruss Ivo

Rückgruss &Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich sagte ja: Wenn die Konstellations so gegeben ist wie du sagst, hättest du sicherlich Recht.

Allerdings ist eine Selbstständigkeit was anderes als ein Zweitjob.
Selbstständige arbeiten durchaus gut und gerne mal 60 Stunden die Woche. In so fern wäre es nicht unwahrscheinlich dass eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung des Nebenjobs vorliegt.
In sofern wäre man auf der sicheren Seite, wenn man die Selbstständigkeit anzeigt.

Gruss Ivo