Sonderurlaub bei Tot der Großmutter

Hallo,

ist es irgendwo geregelt, das man Sonderurlaub bei Tot der Großmutter erhält?
Ist es richtig, das man bei Tot der eigenen Großmutter keinen Sonderurlaub bekommt, aber bei Tot der Schwiegereltern?

DANKE für die Info

ist es irgendwo geregelt, das man Sonderurlaub bei Tot der
Großmutter erhält?

Auch wenn Du den Tod meinst: nein.

Ist es richtig, das man bei Tot der eigenen Großmutter keinen
Sonderurlaub bekommt, aber bei Tot der Schwiegereltern?

Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist das alles - entgegen eines weitverbreiteten Irrtums - nicht, man hat insofern auch nicht ohne weiteres einen problemlosen Anspruch darauf. Die Sache läuft folgendermaßen:

Gemäß § 616 Satz 1 BGB kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Vergütung vorenthalten oder kürzen, wenn der Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist“.

Darunter fällt laut Rechtsprechung zum Beispiel: Ein Umzug des Arbeitnehmers, Heirat, die Beerdigung eines nahen Angehörigen (als den ich den Schwiegervater noch ansehen würde), der Gang zu einer Behörde, die Aussage vor Gericht als Zeuge, dringenden Arztbesuch, der nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann etc.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen man wie lange wegen persönlicher Umstände nicht zur Arbeit kommen muß, ist im einzelnen oft im Arbeitsververtrag, durch Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen geregelt. Solche Regelungen (auch im Arbeitsvertrag) können nicht nur zugunsten, sondern auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers von § 616 Satz 1 BGB abweichen.
Da müßte man also mal einen Blick reinwerfen. Ist das alles z.B. ausgeschlossen, muß man für die Zeit Urlaub nehmen.
Andernfalls kann man in den genannten Fällen die normale Vergütung verlangen, auch wenn man nicht bei der Arbeit erscheint. Voraussetzung ist dafür allerdings, daß die Abwesenheit nur „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ dauert. Hier werden von der Rechtsprechung je nach Lage der Dinge 1 bis 5 Tage akzeptiert.

Ciao, Wotan

Hallo,

ist es irgendwo geregelt, das man Sonderurlaub bei Tot der
Großmutter erhält?

Manche Tarifverträge enthalten Regelungen zu dem Thema mit genau definierten Einzelfällen. Ich kenne keinen TV, in dem Großeltern berücksichtigt waren.

Ist es richtig, das man bei Tot der eigenen Großmutter keinen
Sonderurlaub bekommt, aber bei Tot der Schwiegereltern?

Könnte in einem TV geregelt sein.

DANKE für die Info

&Tschüß

Wolfgang

Ergänzend: So etwas könnte auch im (freiwilligen?) Sozialkatalog der Firma stehen oder in einer Betriebsvereinbarung.

Ich kenne durchaus Unternehmen, wo dies so geregelt ist.

Gruss Ivo