Sonderurlaub eigene hochzeit?

Wenn ein Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag gebunden ist, wieviel Tage Sonderurlaub für eine eigene Hochzeit muß er dann geben?

Hallo!

Wenn ein Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag gebunden ist,
wieviel Tage Sonderurlaub für eine eigene Hochzeit muß er dann
geben?

Nach meinem Kenntnisstand 1 Tag. In manchen Quellen werden auch je 1 Tag für standesamtliche und kirchliche Trauung genannt, sofern die Trauungen an verschiedenen Tagen stattfinden.

Interessant dabei finde ich, dass sich der Anspruch auf § 616 BGB stützt. Demnach sind Mitarbeiter freizustellen und weiterzubezahlen, wenn sie für kurze Zeit ohne ihr Verschulden aus persönlichen Gründen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Die Eheschließung muss also unverschuldet stattfinden … versehentlich :smile:

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Hallo „Namensvetter“,

Interessant dabei finde ich, dass sich der Anspruch auf § 616
BGB stützt. Demnach sind Mitarbeiter freizustellen und
weiterzubezahlen, wenn sie für kurze Zeit ohne ihr Verschulden
aus persönlichen Gründen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen
können. Die Eheschließung muss also unverschuldet stattfinden
… versehentlich :smile:

Wenn man Ahnung von der Materie hätte, bräuchte man sich nicht auf derartig unsachliche Kalauer zurückzuziehen.
Der § 616 hat nix mit Versehen zu tun, sondern regelte von Anfang an Tatbestände, bei denen ein „Leistungshindernis“ bestand, also das Interesse des AG an Arbeitsleistung hinter dem Interesse des AN an Freistellung (mit Bezahlung)zurücktreten mußte Dazu gehörten neben Krankheit (bis zur Verabschiedung des EFZG) schon immer wichtige familiäre Ereignisse wie zB die eigene Hochzeit (nachzulesen zB im ErfK, Rn 4 zu § 616 BGB).
Wennn dem AG dies alles zuviel ist, kann er ja den § 616 gem. § 619 BGB abbedingen

Gruß

&Tschüß

Wolfgang

Wolfgang

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