Sonntagsarbeit - nur doppelte Überstunden

Hallo, ich habe da mal eine Frage.

Man arbeitet bei der Firma xxxx. Ab und zu kommt es vor, dass einige oder auch alle Sonn und Feiertags arbeiten müssen, für diese Mehrarbeit bekommen die Mitarbeiter in direkter Hinsicht keine geldliche Vergütung. Sie erhalten für eine 6 stündige Sonn und Feiertagsarbeit „nur“ 12 Zeitstunden gut geschrieben. Für den Sonntag bekommen sie allerdings dann einen Tag unter der Woche frei. Jetzt kommt aber das Dillema: Für diesen freien Tag werden uns dann aber 8 Stundén von unserem Überstundenkonto abgezogen. Folglich hat man am Sonntag 6 Stunden gearbeitet, behält davon aber nur 4 Stunden als Gutschrift. Ist das eigentlich rechtens?

Desweiteren ist man in der Firma mittlerweile dazu übergegangen, wenn ein bestimmtes Limit an Überstunden auf dem persönlichen Zeitkonto überschritten wird, wird ein bestimmter Anteil hiervon mit dem regulären (!) Stundensatz dem Gehalt als Mehrarbeit hinzugerechnet.

Hierbei fällt man aber zwangsläufig in für den Arbeitnehmer üngünstigere LSt Tabellen. Somit fallen für Überstunden, die man auch an Sonn und Feiertagen gesammelt hat, im übertragenen Sinne Steuern an. Und dass ist meines Erachtens nicht legal.

Bsp: Mehrarbeit: 50 Stunden a 9,23 e entspricht ca 461 eur, somit erhöht sich auch das Bruttogehalt um diesen Betrag und wird dementsprechend besteuert.

Den 50 Stunden ist ja nicht zu entnehmen, wann man sie geleistet hat, war es an mehren Sonn und Feiertagen oder waren es nur die üblichen Überstunden unter der Woche.

Hallo, ich habe da mal eine Frage.

Guten Morgen,

im Vorab: Dein Posting streift verschiedene „Tatbestände“ bzw Sachlagen und es wird nicht ganz leicht diese „aufzudröseln“, aber ich versuche mich mal dran…

Man arbeitet bei der Firma xxxx. Ab und zu kommt es vor, dass
einige oder auch alle Sonn und Feiertags arbeiten müssen, für
diese Mehrarbeit bekommen die Mitarbeiter in direkter Hinsicht
keine geldliche Vergütung. Sie erhalten für eine 6 stündige
Sonn und Feiertagsarbeit „nur“ 12 Zeitstunden gut geschrieben.
Für den Sonntag bekommen sie allerdings dann einen Tag unter
der Woche frei.

Hmm…hier verstehe ich die Problematik nicht ganz… AN arbeitet 6 Stunden und bekommt 12 Std. gutgeschrieben, also 100% Zuschlag, was ist daran so verkehrt?
Der „freie Tag“ kann gegeben werden, muss aber nicht… ich vermute mal der wird aus dem § 11 (3) Arbeitszeitgesetz abgeleitet sein und als Ersatzruhetag gewertet werden…
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Jetzt kommt aber das Dillema: Für diesen
freien Tag werden uns dann aber 8 Stundén von unserem
Überstundenkonto abgezogen. Folglich hat man am Sonntag 6
Stunden gearbeitet, behält davon aber nur 4 Stunden als
Gutschrift. Ist das eigentlich rechtens?

Ersatzruhetag bedeutet nicht, dass sich die zu leistende Arbeitszeit reduziert wird, sondern nur, dass eben mindestens ein weiterer Tag i. d. zwei Wochen nach der Sonntagsarbeit beschäftigungsfrei bleiben muss (es würde auch der Samstag zählen)…
Insofern völlig korrekt…

Desweiteren ist man in der Firma mittlerweile dazu
übergegangen, wenn ein bestimmtes Limit an Überstunden auf dem
persönlichen Zeitkonto überschritten wird, wird ein bestimmter
Anteil hiervon mit dem regulären (!) Stundensatz dem Gehalt
als Mehrarbeit hinzugerechnet.

Hier muss man gucken, was es für tariflche, arbeitsvertragliche und/oder betriebliche (z. B. Betriebsvereinbarungen) Regelungen gibt, die Aussagen zu Mehrarbeit/Überstunden und deren Abgeltung geben…

Hierbei fällt man aber zwangsläufig in für den Arbeitnehmer
üngünstigere LSt Tabellen. Somit fallen für Überstunden, die
man auch an Sonn und Feiertagen gesammelt hat, im übertragenen
Sinne Steuern an. Und dass ist meines Erachtens nicht legal.

Doch, das ist es, weil Sonn- und Feiertagsarbeit nicht komplett steuerfrei ist. Hier sind lediglich etwaige Zuschläge und auch nur in begrenztem Umfang steuerfrei…
Im steuerlichen bin ich nicht so fit, da wird es sicher noch „wissendere“ Aussagen zu geben…
Für Sonntagsarbeit sind es meines Wissens nach § 3b EStG max 50%…
http://dejure.org/gesetze/EStG/3b.html

Bsp: Mehrarbeit: 50 Stunden a 9,23 e entspricht ca 461 eur,
somit erhöht sich auch das Bruttogehalt um diesen Betrag und
wird dementsprechend besteuert.

Den 50 Stunden ist ja nicht zu entnehmen, wann man sie
geleistet hat, war es an mehren Sonn und Feiertagen oder waren
es nur die üblichen Überstunden unter der Woche.

Wie bereits geschrieben, das sind Steuerfragen, die ggf. an das entsprechende Brett gehören…

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Zuschläge für Sonntagsarbeit separat geführt werden müssen und im Falle der Abgeltung eben zu 50% steuerfrei und für den Rest steuerpflichtig sind… bin mir aber wie gesagt nicht sicher, wie der § 3b EStG auszulegen ist…

Gruß
MG