Hi,
wenn ein EU-Ausländer ein Praktikum in Deutschland macht, das evtl. auch in einen festen Job münden wird:
Nun führt der Arbeitgeber auf der Gehaltsabrechnung Sozialversicherungsbeiträge ab. Insbesondere die Krankenversicherungsbeiträge, verbunden mit der Aufforderung sich bei der BKK oä versichern zu lassen, regt ihn auf, weil er zB in Frankreich krankenversichert ist und seine franz. KV für Deutschland reicht, da er von denen jede notwendige Behandlung hier ersetzt bekommt.
Muss der EU-Ausländer doppelt versichert sein?
Muss er die anderen SV-Beiträge zahlen?
Wie ändert sich die Situation bei festantellung?
Vielen Dank für Eure Antworten,
tuttlmuttl