Streichen von Überstunden-Freizeit

Hallo Leute,

mich würde eine Frage zu folgender Situation interessieren:

Ein AN sammelt über das Jahr ein gewisses Überstundenkonto auf. Irgendwann hat er genug Stunden, um eine Woche frei zu nehmen. Er sucht sich eine Woche Freizeit auf Überstunden aus, was der AG auch genehmigt. Der AN bucht anschließend Urlaub über diesen Zeitraum. Vor der besagten Woche möchte der AG die Woche Überstundenfrei streichen.

Mir ist bewusst, dass der AG bei Urlaub kaum eine Chance hat, diesen wieder zu streichen wenn er einmal genehmigt war. Es sei denn die biblischen Plagen brechen unerwartet über die Firma herein, also unter ganz bestimmten, eng definierten Voraussetzungen.

Wie sieht das nun bei obiger Situation mit den Überstunden aus? Hat der AN auch wie bei Urlaub die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen den AG geltend zu machen (für Flugkosten, Hotelkosten etc.) , wenn die Überstundenfreizeit doch gestrichen wird? Meine Arbeitskollegen sagen, dass diese Überstunden rechtlich nicht den selben Status haben wie der gesetzliche / tarifliche Urlaub. Ich finde dazu keine fundierten Aussagen im Internet.

Kennt dazu jemand einen Präzedenzfall oder ist jemand so vertraut mit der Thematik? Ich wäre über Antworten echt dankbar!

LG Lara