Hallo,
ich hab mal eine Frage zur Festlegung der Probezeit.
Im Vertrag steht unter Probezeit:
Eine Probezeit wird von _________ Bis _________ vereinbart.
Es sind keine Einträge vorhanden.
Im Tarifvertrag auf den sich der Arbeitsvertrag bezieht, bzw. anlehnt steht drin:
- Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit (maximal 6 Monate) kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Auf Rückfrage beim Arbteigeber kommt die Aussage das damit ja eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart sei, bzw. die gesetzliche regelung von 6 Monaten greift.
Meiner Meinung nach ist aber gar keine Probezeit vereinbart, da es im Tarifvertrag nur als Maximal-wert ohne hinweis das die Probezeit tatsächlich 6 Monate beträgt und vertraglich nichts festgelegt ist.
Inwieweit ist eine 2 wöchige Kündigung in diesem Falle rechtmäßig?
Gruß
Michael