Hallo,
angenommen jemand studiert und arbeitet zukünftig gelegentlich, insgesamt max. 50 Std./Jahr. Der AG möchte dies über eine „kurzfristige Beschäftigung“ laufen lassen, da es so möglich ist, in den Ferien mehr (und über 400 Euro/Monat) zu arbeiten. Soweit dürfte das korrekt sein - oder?
Es existiert kein Vertag, sondern nur ein Personalbogen.
Der Student hat ein paar Fragen:
- Wie kündigt der Student? 3 Monate vorher?
- Muss die Beschäftigung trotz der entfallenen Versicherungspflicht (versichert über den Vater) bei der Krankankasse gemeldet werden?
- Zahlt der Student automatisch keine Steuern oder muss er sich die nachdem mit der Steuererklärung wiederholen? Die Lohnsteuerkarte musste er abgeben.
- Gilt die Erklärung für die Rentenversicherungsfreiheit nur für geringfügige Jobs oder auch für kurzfristige? Vermutlich ist es sinnvoll, unwiderruflich auf zusätzliche Ansprüche aus der Rentenversicherung zu verzichten und den Freiwilligen Eigenanteil nicht zu leisten.
- Darf der Student ohne Folgen mehr als 400 Euro / Monat verdienen, wenn er innerhalb der 50 Stunden liegt? Ab 345 Euro bzw. 400 Euro (was gilt für mich?) bin ich nicht mehr Familienversichter - oder?
- Wozu brauchen die den Sozialversicherungsausweis?
- Darf der Student noch zusätzlich einen 400 Euro Job annehmen bzw. welche Folgen hat das?
Würde mich über antworten freuen
Gruß
Tato
PS: die ergoogelten Seiten haben die Fragen nicht beantwortet