Stundenlohn & Arbeitszeit

Hallo,

wenn in einem Arbeitsvertrag ein Stundenlohn und eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist, muss der Arbeitgeber dann für die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit zahlen oder nur für die Zeit, in der man tatsächlich gearbeitet hat?

Dank vorab
Gruß
Ronny

Hallo,

wenn in einem Arbeitsvertrag ein Stundenlohn und eine
bestimmte wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist, muss der
Arbeitgeber dann für die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
zahlen oder nur für die Zeit, in der man tatsächlich
gearbeitet hat?

kommt darauf an, wer den Arbeitsausfall zu vertreten hat.
Anspruch hat man auf Bezahlung der vereinbarten Arbeitszeit.
http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

Wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen keine Arbeit anbieten kann, gehört das zum Betriebs- bzw. unternehmerischen Risiko.

Ansonsten steht hier alels drin:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

TM

Danke, damit habe ich meine Antwort :wink:

Gruß
Ronny

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