Guten Abend.
Wie sind die rechtlichen Grundlagen für eine Entsendung durch den Arbeitgeber bezüglich des Tagesgeldes. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung für Tagesgeld im Ausland?
Im konkreten Beispiel wird ein Volontär für drei Wochen vom deutschen Arbeitgeber nach Kanada auf Dienstreise geschickt, um eine kanadische Firma zu beraten. Ein eventuelles Tagesgeld für diese Zeit wurde nicht in Aussicht gestellt mit dem Hinweis auf seinen Status als Volontär.
Ist das rechtens? Wer bekommt Tagesgeld? Ist ein Volontär wirklich nicht berechtigt, dieses zu erhalten? Muss das andernfalls irgendwo schriftlich festgehalten werden? Oder bekommt Tagesgeld jeder entsandte Arbeitnehmer unabhängig von seiner Stellung?
Danke