Tagesgeld Ausland

Guten Abend.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen für eine Entsendung durch den Arbeitgeber bezüglich des Tagesgeldes. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung für Tagesgeld im Ausland?

Im konkreten Beispiel wird ein Volontär für drei Wochen vom deutschen Arbeitgeber nach Kanada auf Dienstreise geschickt, um eine kanadische Firma zu beraten. Ein eventuelles Tagesgeld für diese Zeit wurde nicht in Aussicht gestellt mit dem Hinweis auf seinen Status als Volontär.

Ist das rechtens? Wer bekommt Tagesgeld? Ist ein Volontär wirklich nicht berechtigt, dieses zu erhalten? Muss das andernfalls irgendwo schriftlich festgehalten werden? Oder bekommt Tagesgeld jeder entsandte Arbeitnehmer unabhängig von seiner Stellung?

Danke

Moin Sturmsilber,
rechtlich weiß ich nicht. Ich habe mir die Reisekostenerstattung immer am Jahresende vom Finanzamt in D wieder geholt.
Die Sätze und Bedingungen sind in den erwerblichen „Reiskostenabrechnungs-Blöcken“ enthalten.
Gruß
BJ

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Hi,

ob das was mit Volontären zu tun hat, bezweifle ich. Eine mir bekannte Firma zahlt ebenfalls kein Tagesgeld, oder Auslöse wie man auch sagt.

Im Gegenteil. Es gibt pro Land bestimmte Tagessätze auf Dienstreisen, den sogenannten eigenen Unterhalt. Nehmen wir mal an für Kanada wären dies pro Tag 60,- Euro. Für diese 60,-- Euro darf sich der Dienstreisende selbst verpflegen, also Frühstück, Mittag-, Abendessen. Liegt er darüber - prost Mahlzeit, die Firma ist nicht verpflichtet diese Kosten zu erstatten. Liegt er darunter kann er diese Kosten als nicht vom Arbeitgeber erstattete Beträge am Jahresende bei der Steuer geltend machen.

Soweit die mir bekannten Tatsachen. Es gibt natürlich auch MA die entsprechende Bestimmungen in den Betriebsvereinbarungen regeln oder im Arbeitsvertrag.

Gruß
Nita

Danke,
mir wäre es lieber gewesen, ich hätte das Geld sofort von der Firma einfordern können, aber so muss ich mir das am Jahresende eben holen.

Grüsse

die Firma ist nicht verpflichtet diese Kosten zu
erstatten. Liegt er darunter kann er diese Kosten als nicht
vom Arbeitgeber erstattete Beträge am Jahresende bei der
Steuer geltend machen.