Teilerwerbsminderungsrente

Hallo,

Kurzinfo zum Problem:
Behinderungsgrad 30, Schwerbehinderten gleichgestellt, ungekündigtes AV im ÖD, 2 Jahre arbeitsunfähig erkrankt, ausgesteuert, ALG I- Bezug (keine Nahtlosigkeit, obwohl im Mai 2009 Rentenantrag, abgelehnt, Widespruch) nun befristete Teil-EU-Rente erhalten,
AG soll leidensgerechten Apl stellen, bezweifelt Dienstfähigkeit, Vorstellung beim Amtsarzt, dieser befürwortet Arbeitserprobung für stufenweise Wiedereingliederung, diese ist nicht möglich, es gibt dafür keinen Kostenträger
Arbeitsangebot kann auf Grund psychischer Einschränkungen nicht angenommen werden, was nun?
ALG I-Bezug wird eingestellt - wegen Angebot, welches nicht leidensgerecht ist.
Gibt es nun volle EU-Rente oder muss man den Vermittlungen des AA zur Verfügung stellen, obwohl man in einem Arbeitsverhältnis steht?
Muss der Arbeitgeber mit dem Integrationsamt zusammenarbeiten oder nicht? Was ist, wenn man dem AG Arbeiten vorschlägt und der Arbeitgeber darauf nicht reagiert?

Danke für die Antworten.

Guten Abend,

auf Grund der Uhrzeit möchte ich im Moment nicht auf jede einzelne Fragestellung eingehen…zumal sich mir sofort weitere Fragen stellen:

  • Besteht Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung, wie agiert diese?
  • Da es sich um den ÖD handelt, gibt es eine Integrationsvereinbarung? Eigentlich sollten inzwischen überall welche existieren…
  • Gab es bereits offiziele Gespräche mit Integrationsamt, betroffener Person und dem Dienstherren?

…nur um mal einige Fragen zu nennen, die sich mir beim lesen stellen…

Gruß
MG

Auch guten Abend,

danke für dein Interesse, endlich mal jemand, dem man wichtig ist.

  • Besteht Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung, wie agiert
    diese?

Mehrmals wurden die Interessenvertreter, sowohl ÖPR und SBV um Hilfe und Unterstützung gebeten, seit einem halben Jahr kein Kontakt, keine Benachrichtigung oder ähnliches. Niemand meldet sich. Man weiß keinen Rat mehr ist völlig verzweifelt. Fragt sich, ob man schlecht ist, ob man irgendeinen Fehler gemacht hat oder der Arbeitgeber mit einem unzufrieden. Keinerlei Fehlverstöße begangen, Amtsleiter soll geäußert haben, dass er den Arbeitnehmer loswerden möchte. Begründung dazu - Fehlanzeige.

  • Da es sich um den ÖD handelt, gibt es eine
    Integrationsvereinbarung? Eigentlich sollten inzwischen
    überall welche existieren…

Es gibt keine Integrationsvereinbarung!

  • Gab es bereits offiziele Gespräche mit Integrationsamt,
    betroffener Person und dem Dienstherren?

Man hat sich selbst an das IA gewandt, kein Vertrauensverhältnis zur Mitarbeiterin zustande gekommen, so dass man sich an den Integrationsfachdienst gewandt hat. Diese sind sehr engagiert, es gibt jedoch keine Zusammenarbeit. AG informiert nur über seine Schritte und gibt, so wie jetzt erfolgt, das Arbeitsplatzangebot nur zur Kenntnis. Es gab ein Gespräch im Mai d.J., wo der AG Dienstfähigkeit anzweifelte und auch das Gutachten von der Agentur für Arbeit missachtete. Integrationsfachdienst sagt, dass er arbeitsrechtlich nichts machen kann, nur vermitteln, ansonsten muss man sich einen Anwalt nehmen. Man ist nervlich am Ende.

MfG