TVÖD von EG 5 nach EG 9 höherstufen

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin bei der Finanzverwaltung meiner Heimatgemeinde angestellt. Bisher eingestuft in EG 5 Stufe 3, allerdings mit Zuschlag i. H. v. ca. 191,00 € (meines Wissens nach alte Besitzstandszulage). Durch Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter werde ich zukünftig nach EG 9 bezahlt. Meine Frage: Mit welchem Gehalt kann ich rechnen? Bleibt der Zuschlag erhalten? In welche Stufe werde ich eingeordnet?

Aus den Erläuterungen zum TVÖD wurde ich als Nicht-„Personaler“ leider nicht schlau.

Für Tipps und Hinweise vielen Dank!

Hallo, nach der Höhergruppierung steht die Zulage evtl. auch noch zu, zumindest wenn es sich Bestitzstand handelt.
Die Gehaltsstufe wäre EG 9 Stufe 2.
Wie folgte Zusammensetzung:
Von 5/3 zunächst in 6/3, dann in 8/3 und schließlich in die 9/2 (Tabellenentgelt stand 01/09, Tariferhöhung Stand 01/10 nicht mitgerechnet). Die Höhergruppierung vollzieht sich durch jede Entgeltgruppe der Angestellten also von 5 in 6 von 6 in 8 und schließlich von 8 in 9. Die EG 7 ist nur für ehem. Arbeiter.

hoffe das hilft zunächst weiter…

Vielen Dank für die Erläuterungen. Alles ein wenig arg kompliziert…

Also hieße das in meinem konkreten Fall, daß ich (nach Tabelle TVÖD VKA 2010) € 2.509,85 (EG 9 Stufe 2) zzgl. € 191,00 Zulage (Besitzstand bzw. Zulage BAT Kinder) erhalte?

Hallo,

vermutlich, wenn die Tabelle das so hergibt. Dann ist es mit großer wahrscheinlichkeit so.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider kann ich Dir das anhand Deiner Angaben so nicht beantworten.

Ehrlich gesagt empfehle ich auch einen anderen Weg: Ruf einfach Eure Personalstelle an. Wir haben solche Anfragen ständig, das ist ganz normal.

Herzliche Grüße