Liebe/-r Experte/-in,
ich bin bei der Finanzverwaltung meiner Heimatgemeinde angestellt. Bisher eingestuft in EG 5 Stufe 3, allerdings mit Zuschlag i. H. v. ca. 191,00 € (meines Wissens nach alte Besitzstandszulage). Durch Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter werde ich zukünftig nach EG 9 bezahlt. Meine Frage: Mit welchem Gehalt kann ich rechnen? Bleibt der Zuschlag erhalten? In welche Stufe werde ich eingeordnet?
Aus den Erläuterungen zum TVÖD wurde ich als Nicht-„Personaler“ leider nicht schlau.
Für Tipps und Hinweise vielen Dank!