Oh HILFE!
Hi!
Hölle - den Rest lese ich ja JETZT erst!
Bei 8-Std pro Tag ergeben sich rechnerisch pro Woche 48 Std.
Dennoch kann auf bis zu 10 Std.verlängert werden wenn im
Ausgleichszeitraum von
6-Monaten oder 24 –Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit
von 8-Std. nicht überschritten wird.
Bis hierhin kein Einwand
Bedeutet also dass 60-Std die Woche durchaus gearbeitet wird
ohne dass Mehrarbeit angefallen ist.
Hier ist schon der erste Bock! Mehrabreit ist etwas völlig Anderes, nämlich lt. Definition die Zeit, welche die 48 Std./Woche überschreitet!
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon…
Allerdings wäre dies mit der 61.-Std nun Mehrarbeit weil nun
die gesetzliche Arbeitszeit
Überschritten wäre.
Nein, Mehrarbeit hätten wir schon nach der vollendeten 48. Std.!
Besteht kein Betriebsrat, können die tarifvertraglichen
Regelungen durch schriftliche Vereinbarung mit dem
Arbeitnehmer angewendet werden.
Was zur Hölle hat ein Betriebsrat mit dem wirksamen Greifen tarifvertraglicher Regelungen zu tun?
In besonderen Fällen kann
teilweise der Arbeitgeber Ausnahmen veranlassen, teilweise
bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde
Ohne besondere Regelungen über Mehrarbeit dürfen Arbeitgeber
nur in Notfällen wie Naturkatastrophen Überstunden anordnen,
auf keinen Fall jedoch bei dringenden Auftragslagen.
Überstunden sind dann wieder ein anderes Kapitel - nämlich die Zeit, welche die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet (einige Regelungen trennen dann noch Mehrarbeit und Überstunden, indem Mehrabeit alles das ist, was die vertragliche Arbeitszeit überschreitet - Überstunden wären dann die Stunden die die tarifliche Vollarebitszeit überschreiten).
Überstunden sind allerdings ein anderes Thema - und auch bei fehlender Vereinbarung nicht nur bei Naturkatastrophen zu leisten.
Zwar ist richtig, dass es dann nur in Notfällen eine Verpflichtung gibt. Es ist aber völliger Blödsinn, dass diese Pflicht nur bei Naturkatastrophe oder ähnlichem existiert! Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind - also dann, wenn die Folgen nicht auf andere Weise als durch Überstunden beseitigt werden können, ohne dass ein unverhältnismäßig großer Schaden entsteht. Ein Notfall liegt also nur dann vor, wenn es sich um ein ungewöhnliches, nicht vorhersehbares Ereignis handelt.
Es gibt viele rechtlich saubere Möglichkeiten der
Vergütungsregelung von Mehrarbeit. Manche Vertragspartner
verhandeln konkrete Stundensätze, andere vereinbaren -
insbesondere für außertarifliche Mitarbeiter - bestimmte
Überstundenrahmen, die durch das normale Gehalt gedeckt sind.
Es kommt gerade so vor - würde ich es nicht besser wissen, dass da ein Gewerkschafter redet, der sich nicht vorstellen kann, dass es Arbeitsverträge gibt, die mit einem Tarif nichts zu tun haben…
Voraussetzung ist hierbei jedoch eine übertarifliche Zulage.
Das ist so derber Blödsinn, dass ich echt nicht glaube, was ich da lese!
Schade, Petra. Für einen selbständigen Handwerker fing es vielversprechend an…
LG
Guido