Überstunden trotz Kündigung

Hallo,

kann mir hier vielleicht jemand weiter helfen? Gesetzt den Fall, es wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, Kündigungsfrist beträgt mehrere Monate und wird eingehalten, müssen dann nach Aussprechen der Kündigung noch Überstunden, insbesondere am Wochenende geleistet werden?

Ich hatte was im Netz gefunden, dass die betriebsbedingte Kündigung erst dann möglich wird, wenn alle Arbeitszeitkonten auf Null gefahren wurden und nicht, dass man nach der Kündigung noch Überstunden leisten muss…

Herzlichen Dank schon mal an die Experten.

Hallo,

müssen dann nach Aussprechen der Kündigung noch Überstunden,
insbesondere am Wochenende geleistet werden?

Kommt drauf an, was dazu vertraglich vereinbart ist.

Ich hatte was im Netz gefunden, dass die betriebsbedingte
Kündigung erst dann möglich wird, wenn alle Arbeitszeitkonten
auf Null gefahren wurden

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

MfG