Überstunden und Urlaub vor Arbeitsende

Hallo,

nehmen wir mal einen Mitarbeiter an, der momentan für 30 Tage noch
Urlaub und ein Überstundenkonto von 120 Stunden hat. Überstunden können wahlweise ausbezahlt oder abgebummelt werden, wobei der Mitarbeiter nicht das letzte Wort hat laut Vertrag.

Dieser Mitarbeiter kündigt nun zum Jahresende und will natürlich noch
gerne seine Überstunden und Urlaubstage abbummeln, sodass er vielleicht sogar 2 Monate von den 3 Monaten Kündigunsfrist frei machen könnte.

So nun ist erfahrungsgemäß im Nov. + Dez. immer volle Auslastung im Haus und jeder Mann wird gebraucht. Wäre es möglich diesem Mitarbeiter den Urlaub und die Überstunden auszuzahlen und bis zum letzten Tag arbeiten lassen und sich auf die betriebliche Notwendigkeit berufen.

Wäre nett, wenn jemand ne Idee hat, wie es bei diesem konstruierten
Fall aussieht?

Mfg Marco

Hallo,

wobei der Mitarbeiter nicht das letzte Wort hat laut Vertrag.

Unter der Formulierung kann man sich nichts vorstellen. Was beispielsweise steht steht denn wörtlich in dem [fiktiven] Vertrag?

Wäre es
möglich diesem Mitarbeiter den Urlaub und die Überstunden
auszuzahlen und bis zum letzten Tag arbeiten lassen und sich
auf die betriebliche Notwendigkeit berufen.

Bei Überstunden kommts auf die vertragliche Regelung an (die bis jetzt unbekannt ist) und bei Urlaub kann man bis jetzt aus der Ferne auch nichts dazu sagen, ob dringende betriebliche Gründe für eine Nichtgewährung des Urlaubs vorliegen. Vielleicht könnte man ja die Ahnung einer Ahnung dazu äußern, wenn man wenigstens Branche, Tätigkeit (Position) und Firmengröße erfahren würde.

MfG

Hallo,

wobei der Mitarbeiter nicht das letzte Wort hat laut Vertrag.

Unter der Formulierung kann man sich nichts vorstellen. Was
beispielsweise steht steht denn wörtlich in dem [fiktiven]
Vertrag?

Vertrag besagt, dass man ich vorbehält, dass man Überstunden ausbezahlt oder abfeiern lassen kann.

Wäre es
möglich diesem Mitarbeiter den Urlaub und die Überstunden
auszuzahlen und bis zum letzten Tag arbeiten lassen und sich
auf die betriebliche Notwendigkeit berufen.

Bei Überstunden kommts auf die vertragliche Regelung an (die
bis jetzt unbekannt ist) und bei Urlaub kann man bis jetzt aus
der Ferne auch nichts dazu sagen, ob dringende betriebliche
Gründe für eine Nichtgewährung des Urlaubs vorliegen.
Vielleicht könnte man ja die Ahnung einer Ahnung dazu äußern,
wenn man wenigstens Branche, Tätigkeit (Position) und
Firmengröße erfahren würde.

Es handelt sich um einen mittelständischen Betrieb im IT-Sektor,
wo der Mitarbeiter ein „Senior“ Techniker ist ohne dessen Erfahrung
keinen Großprojekte laufen. Am Jahresende stehen immer diese Groß-
projekte an. Es gibt zwar mehrere Kollegen, die diesen Bereich
mit abdecken sollen, jedoch nicht die jahrelange Erfahrung haben
und dementsprechend diese Systeme noch nicht selbst aufbauen können.

Mfg Marco