Umfang der Nebentätigkeit

Hallo,

wenn eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet wird und dabei „Art und Umfang der Nebentätigkeit“ anzugeben sind, welchen Umfang darf diese Nebentätigkeit haben? Gibt es Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte?

Viele Grüße
Kroko

Hi!

Vom Grundsatz her sollten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten werden.

Gruß
guido

Hallo,

als Faustregel kann gelten, dass bis zu 15 Wochenstunden neben einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis in Ordnung sind, sofern nicht regelmäßig mehr als 48 Wochenstunden dabei herauskommen, bei Teilzeit entsprechend mehr.

VG
EK

Hallo EK,

als Faustregel kann gelten, dass bis zu 15 Wochenstunden neben
einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis in Ordnung sind, sofern nicht
regelmäßig mehr als 48 Wochenstunden dabei herauskommen, bei
Teilzeit entsprechend mehr.

hieße, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung mit 19,25 Stunden eine Nebentätigkeit mit 28,75 Stunden ausgeübt werden könnte.
Gilt die Hauptbeschäftigung dann überhaupt noch als solche, wenn die Nebenbeschäftigung mehr Zeit beanspruchen würde? Und wenn nicht, was hätte das zur Folge?

Grüße vom Kroko