Unentschuldigtes fernbleiben von der Arbeit

Folgendes:
Ein Arbeitnehmer wird vom Chef hingehalten, dass sein Arbeitsvertrag der befristet ist verlängert wird. Fünf Monate vor dem Ende des Arbeitsvertrags sagt er dem Arbeitnehmer das es nicht weitergeht, und dass er jemand anderen einarbeiten soll, deren Mutterschaftsvertretung er war. Die Dame die aus der Elternzeit zurückkommt, war noch nie in der Arbeitsstelle, weil die Arbeitsstelle an einem neuen Standort mit neuen Geräten ist. Der Arbeitnehmer hat ab dem Zeitraum kein interesse mehr den Arbeitsvertrag fortzuführen und bleibt unentschuldigt von der Arbeit fort. Es ist ihm egal und teilt es mit das er ab dem Zeitpunkt auch kein Gehalt mehr überwiesen bekommen will ( hat genug erspart).
Der Arbeitgeber ist im Foschungsbereich (öffentlicher Dienst). Er sagt auch für eine Weiterbeschäftigung wären auch keine Gelder da.
Kann der Arbeitgeber irgendwelche Schadenersatzforderungen stellen?

Kann der Arbeitgeber irgendwelche Schadenersatzforderungen
stellen?

Wenn dem AG durch das plötzliche Fortbleiben des AN ein nachweisbarer Schaden entsteht, ja.

Was sind nachweisliche Schäden? Im Forschungsbereich kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn der Arbeitnehmer auf sein Gehalt verzichtet, entsteht doch dem Arbeitgeber kein Schaden?
Was wenn der Arbeitnehmer nur so reagieren würde wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ableht?

Was sind nachweisliche Schäden?

Na nicht irgendeine Phantasiesumme, sondern Schäden (finanzieller Art), die dem AG tatsächlich entstanden sind und die er nachweisen kann.

Im Forschungsbereich kann ich
mir das nicht vorstellen.

Relevant sind die Fakten, nicht das, was man sich vorstellen kann.

Wenn der Arbeitnehmer auf sein
Gehalt verzichtet, entsteht doch dem Arbeitgeber kein Schaden?

Na wenn z.B. der AG einem schnell eingestzten AN (und irgendwer muss ja die Arbeit machen) zusätzlich was für Überstunden zahlt. Oder evtl. jemand über Zeitarbeit einspringen muss, der teuer ist. Zusätzlicher Aufwand für den Einsatz einer Ersatzkraft. Das kostet doch alles und die Kosten hätte der AG nicht, wenn der AN seine Arbeit weiter machen würde.

Was wenn der Arbeitnehmer nur so reagieren würde wenn der
Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ableht?

Das ist trotzdem kein Grund den ‚‚Bettel‘‘ von einen auf den anderen Tag einfach hinzuschmeißen.

Hallo,

Ein Arbeitnehmer wird vom Chef hingehalten, dass sein
Arbeitsvertrag der befristet ist verlängert wird.

Solange der AG nicht weiß, was die Mutter zu tun gedenkt, also nochmal schwanger werden, Elternzeit verlängern, Teizeit weiter arbeiten, o.ä. kann er wohl dem befristet angestellten AN keine verbindliche Auskunft geben.
Dies hindert ja den AN nicht daran sich einstweilen anderweitig nach einem Job umzusehen.

Fünf Monate
vor dem Ende des Arbeitsvertrags sagt er dem Arbeitnehmer das
es nicht weitergeht,

5 Monate ist dennoch ein komfortables Polster finde ich.

und dass er jemand anderen einarbeiten
soll, deren Mutterschaftsvertretung er war. Die Dame die aus
der Elternzeit zurückkommt, war noch nie in der Arbeitsstelle,
weil die Arbeitsstelle an einem neuen Standort mit neuen
Geräten ist.

Ja und, aber es ist halt nun mal der Arbeitsvertrag der Dame, auf dessen Fortführung sie ein Anrecht hat. egal ob sie vor Beginn der Elternzeit an diesem Standort war oder nicht.

Der Arbeitnehmer hat ab dem Zeitraum kein
interesse mehr den Arbeitsvertrag fortzuführen und bleibt
unentschuldigt von der Arbeit fort.

Hä? Nun ist der gute AN gaaaanz überascht, dass sein Vertrag nur befristet ist, nachdem er den Vertrag ja selbst vor einiger Zeit unterschrieben hat?

Es ist ihm egal und teilt
es mit das er ab dem Zeitpunkt auch kein Gehalt mehr
überwiesen bekommen will ( hat genug erspart).

Pacta sunt servanda. Also was soll der Sch***.

Der Arbeitgeber ist im Foschungsbereich (öffentlicher Dienst).
Er sagt auch für eine Weiterbeschäftigung wären auch keine
Gelder da.

Wie es halt so ist, nicht nur im öffentlichen Dienst!

Kann der Arbeitgeber irgendwelche Schadenersatzforderungen
stellen?

Möglich dass durch das Liegenbleiben der Forschungsarbeit irgendein Termin nicht eingehalten werden kann, die Überstunden für Ersatz betahlt werden müssen o.ä. und so ein Schaden entsteht der zu ersetzen ist …

Folge könnte auch eine außerordentliche Kündigung sein, die für den Gekündigten vorerst Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung zunichte macht, vom Arbeitszeugnis, das ja für die nächste Beschäftigung Tür und Tor öffnen kann, ganz zu schweigen.

Ein Aufhebungsvertrag (wie unten angesprochen) ist nun mal eine beidseitige Geschichte, wenn ein Vertragspartner ablehnt (und das Recht hat er nun mal) gilt der Vertrag weiter und ist kein Grund für den AN beleidigte Leberwurst zu spielen.

Erstaunlich, dass sich heutzutage jemand noch solch ein Verhalten leisten kann. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall wie alle Fälle hier nur fiktiv ist.

Gruß
Wawi (der früher einige befristete Eltern- oder Krankheitsvertretungsverträge hatte und nie beleidigt war, wenn der eigentliche Stelleninhaber wieder zurück kam, weil er doch ein wenig damit rechnete)

Na klar,

der Arbeitgeber wird nachweisen, dass er einen Mehraufwand hatte um Frau X einzuarbeiten, dass deswegen Mehrstunden anderswo angefallen sind, dass möglicherweise ein Projekt nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde und daher finanzielle Folgen eingetreten sind… als das wird er dem ferngebliebenen AN möglicherweise in Rechnung stellen.

Und ansonsten könnte er ja noch fristlos kündigen (Sperre bei AA folgt) und ein Arbeitszeugnis unter aller Sau ausstellen (derjenige wird in dem Bereich und auch in vielen anderen nie wieder einen Job finden).

Eine Aufhebung muss er nicht vornehmen, genausowenig wie eine Freistellung.

Mir sind einige Fälle bekannt, wo es in ähnlichen Fällen eine außerordentliche Kündigung gab. Das ist so, daß die personen in der Firma keinen Krakenschein abgegeben haben und zuhause waren.

Ja, und die Person will das Gehalt ab dem Zeitpunkt gar nicht haben.
Dann bleibt der Person nichts anderes übrig als sich krank schreiben zu lassen wegen einer Depression?
Und was wenn die Person es darauf ankommen lässt, dass der AG sie wegen Schadenersatz verklagt? In der Arbeitsstelle gibt es eine Frau die vor
drei Monaten eingestellt wurde mit einem Jahresvertrag. Nach drei Tagen sagte sie dem Chef das sie schwanger sei. Der Vertrag läuft im November ab, die Geburt ist in zwei Monaten. Der AG will sie aber darüber hinaus weiterbeshäfftigen, obwohl die ARbeitnehmerin die kündigen will diese eingearbeitet hat, und auch von ihrer EX Vorgesetzten die ebenfalls vor einer Woche in den Mutterschutz gegagen ist, dass sie sehr gute arbeit macht. So jemanden lassen sie den Vertrag auslaufen. Wenn dieser Arbeitnehmer dann sauer ist und dort keine 5 Min mehr arbeiten will was will er dann machen?

Wie kommt der ARbeitnehmer legal aus dem Vertrag raus?
Was kann er tun wenn es ihm seelisch schlecht dabei geht, und es unzumutbar ist für ihn jemanden als Nachfolger einzuarbeiten?
Das Problem für den Arbeitnehmer ist, er will nicht mehr für den AG arbeiten egal ob es zu finanziellen nachteilen kommt. Ein Rechtssteit wird ihm nicht aus der Bahn werfen (da Vermögend).

Welchen Mehraufwand, die Frau war im Mutterschutz bzw. Elternzeit?
Der Arbeitnehmer der ihre Stelle inne hatte wurde auch nicht von ihr eingearbeitet vor Vertretung.
Learning by doing. So musste es sich der Arbeitnehmer dem der Vertrag ausläuft sich selbst einarbeiten. Kann verlangt werden einen Arbeitnehmer der in Elternzeit war einzuarbeiten obwohl der doch eine Vollzeitstelle hat und sich eigentlich auskennen müsste?

Ja, und die Person will das Gehalt ab dem Zeitpunkt gar nicht
haben.

Damit sind doch aber nicht alle Probleme in dem Fall gelöst.

Dann bleibt der Person nichts anderes übrig als sich krank
schreiben zu lassen wegen einer Depression?
Wenn dieser Arbeitnehmer dann sauer ist und dort keine 5 Min
mehr arbeiten will was will er dann machen?

Ja was denn nun? ‚‚sauer‘‘ oder ‚‚Depression‘‘?
Und was soll denn jetzt noch ne AU bringen? Die Person ist ja wohl schon der Arbeit unter entsprechendem Kommentar ferngeblieben, wenn ich das richtig verstanden habe. Da nützt dann eine nachgereichte AU auch nichts mehr.

Und was wenn die Person es darauf ankommen lässt, dass der AG
sie wegen Schadenersatz verklagt?

Dann lässt sie es eben darauf ankommen.

So jemanden lassen sie den Vertrag auslaufen.

Mit sowas muss man bei einem befristeten Vertrag nun mal rechnen. Selbst bei unbefristeten Verträgen ist man seiner Arbeitsstelle (zumindest in den ersten 6 Monaten) nicht sicher. Und Einarbeitung gehört nun mal zur Aifgabe des AN unter den Umständen dazu. Will die Person in Zukunft jedesmal wegrennen, wenn sie nicht die Favoritin des AG ist und den nächsten AN einarbeiten soll?

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Was würde ein Rechtsanwalt seiner Mandantin (44)sagen wenn sie ihm erklärt sie will an der Arbeitsstelle nicht mehr länger arbeiten weil sie sich dort massiv unwohl, gedemütigt und diskriminiert etc fühlt? Sie hält es keine fünf Min aus sich an der Arbeitsstelle weiter ausfzuhalten weil sie damit konfrontiert wird. Das demütigende und diskriminierende ist:
Eine andere Arbeitnehmerin 10 Jahre jünger als Mandantin)wurde letztes Jahr im Oktober eingestellt befristet auf 1 Jahr, drei Tage später teilte sie den Arbeitgeber mit das sie schwanger ist und nur noch zwei Monate arbeitet dann in Mutterschutz geht. Der Arbeitgeber hat ihr genauso wie der Mandantin versprochen das sie nachher weiterbeschäftigt wird. Wiederum eine andere Kollegin kommt im März von der Elternzeit zurück wieso muss eine Arbeitskraft die schon vor der Mandatin dort gearbeitet hat eingearbeitet werden (die müsste doch schon alles beherrschen.
Ich kenne persönlich 3 Ärzte die einen Arbeitnehmer wegen einer Depression bzw. solchen Umständen krank schreiben. Wenn die Mandantin die Wut die sie hat über 4 Monate aushalten muss, kann eine Depression sowieso entstehen. Was geht vor Gesundheit oder Arbeitgeber?

Es geht hier nicht um Beleidigt sein weil der andere wieder von der Elternzeit zurück kommt sondern weil der Arbeitgeber trotz guter Leistungen der Arbeitnehmerin ihr im letzten Jahr eine Verlängerung mündlich versprochen hat und sie deshalb den Vertrag unterschrieben hat.
Sie hat Stellen die länger befristet waren ausgeschlagen.
Die Arbeitnehmerin wird blöd behandelt, sich über sie lustig gemacht weil sie gehen muss.
Leisten kann man es sich wenn zwei im Haushalt verdienen und genug Vermögen vorhanden ist um auch ohne Arbeitslosengeld und Verdienst gut leben zu können.
Also wenn man auf die Stelle also eigentlich gar nicht angewiesen ist, nur durch den Vertrag gebunden ist.

Hallo,

Es geht hier nicht um Beleidigt sein weil der andere wieder
von der Elternzeit zurück kommt sondern weil der Arbeitgeber
trotz guter Leistungen der Arbeitnehmerin ihr im letzten Jahr
eine Verlängerung mündlich versprochen hat und sie deshalb den
Vertrag unterschrieben hat.

Du schreibst vom „öffentlichen Dienst“, da stellt sich mir, als ebenfalls Angestellte im öffentlichen Dienst, die Frage, WER denn da was versprochen hat. War es überhaupt ein Entscheidungsträger, der so etwas versprechen konnte?

Sie hat Stellen die länger befristet waren ausgeschlagen.

Auch hier: wenn ich so etwas ausschlage, dann sollte ich mich vorher sehr genau informieren und nicht etwas auf Versprechungen geben, gerade im öffentlichen Dienst.*

Die Arbeitnehmerin wird blöd behandelt, sich über sie lustig
gemacht weil sie gehen muss.
Leisten kann man es sich wenn zwei im Haushalt verdienen und
genug Vermögen vorhanden ist um auch ohne Arbeitslosengeld und
Verdienst gut leben zu können.

Kann man sich das wirklcih leisten? Auch im Hinblick auf: eine neue Stelle findet sich leichter aus einem Angestelltenverhältnis heraus und auf Rentenversicherungsansprüche, nicht zu reden von Krankenversicherung etc. ? Irgendwie habe ich das Gefühl, hier wird sehr kurzsichtig gedacht.

Also wenn man auf die Stelle also eigentlich gar nicht
angewiesen ist, nur durch den Vertrag gebunden ist.

Die Argumentation, die du an anderer Stelle bringst, klingt doch sehr nach „beleidigt sein“. Sollte tatsächliches Mobbing vorliegen, ist es etwas anderes, aber ich nehme an, bis das anerkannt ist, sind die fünf Monate sowieso rum.

Gruß
Elke
*ich habe mir gerade eine Verlängerung meiner Arbeitszeiten erkämpft oder ertrotzt, es hat lange gedauert, bis etwas geschehen ist (trotz guter Gründe, trotz einem objektiv existierenden Bedarf, und es hat auch deshalb so lange gedauert, weil immer wieder ein anderer Entscheidungsträger seine Entscheidung miteinbringen musste).

Hallo,

ihm erklärt sie will an der Arbeitsstelle nicht mehr länger
arbeiten weil sie sich dort massiv unwohl, gedemütigt und
diskriminiert etc fühlt?

Für einen Außenstehenden ist hier weder eine Demütigung noch eine Diskriminierung nachvollziehbar.

Der Arbeitgeber hat ihr genauso wie der Mandantin
versprochen das sie nachher weiterbeschäftigt wird.

Siehe mein anderes Posting: Hatte derjenige, der das Versprechen gab (in welchem Rahmen, in welcher Form?) überhaupt ein Recht, so ein Versprechen zu geben?

Wiederum
eine andere Kollegin kommt im März von der Elternzeit zurück
wieso muss eine Arbeitskraft die schon vor der Mandatin dort
gearbeitet hat eingearbeitet werden (die müsste doch schon
alles beherrschen.

Was bedeutet „Einarbeiten“ konkret? Es kann sich einiges geändert haben, es gibt andere Fälle, andere Richtlinien, usw.

Ich kenne persönlich 3 Ärzte die einen Arbeitnehmer wegen
einer Depression bzw. solchen Umständen krank schreiben.

?? was soll diese Aussage?

Wenn
die Mandantin die Wut die sie hat über 4 Monate aushalten
muss, kann eine Depression sowieso entstehen. Was geht vor
Gesundheit oder Arbeitgeber?

Erwachsenwerden?
Fünf Monate sind machbar. Man kann auch einer Wut gegensteuern, indem man sich nicht sinnlos verrennt.

Gruß
Elke

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Diskriminierung weil jemand der kurze Zeit bei dem AG arbeitet, eine Verlängerung erhält und der andere Arbeitnehmer der länger in der Arbeitsstelle ist bevorzugen, obwohl gleiche Tätigkeit.

  • Arbeitnehmer will gar nicht mehr dort arbeiten
  • Arbeitnehmer will Aufhebungsvertrag sofort, könnte aber der AG ausschlagen.
  • Arbeitnehmer ist nicht auf das Gehalt angewiesen, da verheiratet und vermögend.
    Es geht vorrangig darum sich nichts vom Arbeitgeber gefallen zu lassen.
    Wieso soll der Arbeitnehmer an eine Arbeitsstelle gehen, die ihm nur ein Magengeschwür und Schlafprobleme verursacht?
    Wenn der Arbeitnehmer darauf angewiesen ist auf die Stelle verstehe ich die Argumentation von Euch. Aber er ist es nicht. Er will sich dieses schlechte Betriebsklima das dadurch entstanden ist nicht mehr antun.

Ja, es war ein Entscheidungsträger. Gelder wären für eine Weiterbeschäftigung vorhanden es wurde aber eine andere bevorzugt, obwohl deren Vertrag Ende Oktober ausläuft, und diese erst ein paar Monate dort arbeitet und jetzt bis September im Mutterschutz geht. Einen Monat vorher will sie wieder in die Arbeit kommen und dann den Folgevertrag unterschreiben. Es geht wohl für diesen Arbeitnehmer weiter, obwohl sie gerade mal ein paar Monate gearbeitet hat, und anschließend in Mutterschutz ist. Normalerweise würde ich als Arbeitgeber deren Vertrag auslaufen lassen. Es wird ja auch keine Vertretung eingestellt bis sie zurück kommt.

Es geht hier nicht um Beleidigt sein weil der andere wieder
von der Elternzeit zurück kommt sondern weil der Arbeitgeber
trotz guter Leistungen der Arbeitnehmerin ihr im letzten Jahr
eine Verlängerung mündlich versprochen hat und sie deshalb den
Vertrag unterschrieben hat.

Hm, hat ers wirklich versprochen, dann muss man es aber beweisen können, und hier liegt das Problem, wenn man nichts Schriftliches hat.
Oder der AN hat eine Aussage des AGs falsch interpretiert, auch das soll ja mal vorkommen.

Sie hat Stellen die länger befristet waren ausgeschlagen.

Da haben wirs doch schon.

Die Arbeitnehmerin wird blöd behandelt, sich über sie lustig
gemacht weil sie gehen muss.

Von Mobbing war in den Postings vorher nicht die Rede.
In so einem Fall wäre evtl erst einmal der Personalrat hinzu zu ziehen.

Allerdings klingt das alles eher so als wenn sichs der AN so hinbiegen würde wie es ihm passt. Andernfalls hätte das Mobbing ja schon voher mal erwähnt werden müssen, wenn es den soooo relevant ist.

Also wenn man auf die Stelle also eigentlich gar nicht
angewiesen ist, nur durch den Vertrag gebunden ist.

Wen interessierts? Den AG sicher nicht, für den ist Vertrag einfach Vertrag. Oder wie würde der AN reagieren wenn der AG plötzlich sagte er bräuchte ihn nicht mehr und sei nicht auf ihn angewiesen.

Sorry aber die ganze Geschichte hier hat einen sehr faden Beigeschmack.

Gruß
Wawi

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Hallo,

Ja, es war ein Entscheidungsträger.

Ich glaub dir das jetzt einfach mal so, aber meine Erfahrung mit dem öffentlichen Dienst ist, dass der direkte Vorgesetzte und auch der nächste nicht unbedingt darüber entscheiden, ob ein Vertrag verlängert wird oder ob jemand eingestellt wird oder ein anderer.

Gelder wären für eine
Weiterbeschäftigung vorhanden es wurde aber eine andere
bevorzugt, obwohl deren Vertrag Ende Oktober ausläuft, und
diese erst ein paar Monate dort arbeitet und jetzt bis
September im Mutterschutz geht.

Bei Mutterschutz wäre ich vorsichtig, wahrscheinlich ist es der Dienstherr auch.
Besteht eigentlich auch die Möglichkeit, dass die andere einfach einen besseren Job macht (inkl. Atmosphäre in der Abteilung)?

Gruß
Elke

[MOD] Abgeschlossen
Hi!

Da die Sachfragen geklärt sind und bestenfalls noch off topic - Hinweise folgen, mache ich mal dicht.

Abgesehen davon habe ich keine Lust, den ganzen Thread irgendwann wegen Verstößen gegen die FAQ:1129 zu bearbeiten, da das Ganze mittlerweile sehr konkrete Züge bekommt…

VG
Guido