Unfall mit einem privatem PKW auf einer Dienstfahr

Guten Tag,
Ein Privat PKW wird für Dienstfahrten gelegentlich eingesetzt, wenn ein Firmenwagen nicht zur Verfügung steht. Dies geschieht mit Wissen der Chefs. Eine gelegentliche Entschädigung für die Fahrten werden dahingehend abgegolten, das auf Firmenkosten gelegentlich getankt werden darf. Es erfolgt keine weitere Entschädigung und es gibt keine schriftliche Grundlagen für diese interne Regelung.
Nun sind in diesem Jahr zwei Unfälle passiert.
Der eingesetzte Wagen ist privat vollkaskoversichert. Eine Firmenversicherung für den Einsatz privater PKW`s gibt es nicht.
Die Schäden wurden nun bei der Firma geltend gemacht. Ca.2000€ für beide Schäden ohne die Schäden am privaten Wagen zu berücksichtigen.
Die Firma meint, mit der Bezahlung von Benzin (gelegentliches tanken) sei der Schaden abgegolten.
Wie ist die Rechtslage

Hi, da bleibt nur noch der Weg den AG zu verklasgen.
Ist ja eine ausgesprochen miese Einstellung des AG.
Beim Arbeitsgericht nachfragen ob das arbeits- oder zivilrechtlich eingeklagt werden muss. Evtl. weiss von den hier Wissenden noch jemand mehr u. konkreter Bescheid.
MfG ramses90

Hallo

Wenn Schäden geltend gemacht werden und die am Privatwagen nicht berücksichtigt sind, …, schließe ich dann daraus zurecht, daß der AN auch Unfallverursacher war? Oder wie kamen die Schäden zustande?

Sind die Unfälle auf dem reinen Dienstweg passiert oder wurde ggf ein „kleiner“ Umweg genommen?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

dass ein Fahrzeug mit Wissen des Arbeitgebers für eine Dienstfahrt eingesetzt wird, macht das allein die Sache noch nicht zu einer „privaten Kfz-Nutzung auf Veranlassung des Arbeitgebers“.

Insbesondere wenn die Nutzung des privaten Kfz weder „vorgegeben“ noch erforderlich ist, um die Dienstreise durchzuführen, sondern AN nur zur Erleichterung das eigene Kfz einsetzt, damit er nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss, besteht kein Anspruch auf Freistellung von Fremdschäden oder Ersatz der Eigenschäden.

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht…

Also wie sieht es hier konkret aus? Musste ein PKW für die Arbeitsaufgabe eingesetzt werden oder nicht?

VG
EK

Hallo Leolo,
ja, die Unfälle sind während der reinen Dienstzeit, ohne!! Umwege entstanden.Der AN war auch UNfallverursacher.
Gruß Bobtail

Hallo EK,
Der Privat PKW muß!! eingesetzt werden, weil mit öffentlichen Verkehrssmittel der Job nicht zu erledigen wäre ( Anfahrt von sehr vielen Kunde mit entsprechendem Kundenbetreuungsequipment. PKW ist für den Job unbedingt erforderlich. Aktuellm sollen für die Firma demnächst weitere Dienstfahrzeuge angeschafft werden:
Gruß Bobtail

Hallo

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitgeber beim Einsatz des Privatwagens zunächst grundsätzlich das Unfallrisiko, wenn der Arbeitnehmer seinen Privat-Pkw auf einer Dienstfahrt mit Billigung / Anweisung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers benutzt. Bei mittlerer Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers kann der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu verteilen sein; bei grob fahrlässiger Schadensmitverursachung entfällt der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers unter Umständen ganz.

Schau mal hier: http://www.ra-polzin.de/downloads/Rechtsprechungsueb…

Insebsondere die Auflistung der Quotelungen bei „Rechtsprechungsübersicht: Schadensquotelung“

Gruß,
LeoLo