Unterjährig verordneter Betriebsurlaub rechtens?

Hallo!

Darf eine Behörde (Stadtverwaltung) seinen Angestellten und Beamten unterjährig, d.h. erst im Juli Betriebsurlaub für die Zeit zw. Weihnachten und Neujahr verordnen, obwohl die Jahresurlaubsplanung bindend ist und einige Mitarbeiter/-innen ihren Urlaub komplett schon verbraucht haben?

Fehlende Tage sind durch Mehrarbeit auszugleichen. (Bei 6 Tagen ist dies gar nicht so einfach).

Der Personalrat hat der Regelung zugestimmt.

Ich suche nach einer Rechtsgrundlage.

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

Danke.

Hallo

Darf eine Behörde (Stadtverwaltung) seinen Angestellten und
Beamten unterjährig, d.h. erst im Juli Betriebsurlaub für die
Zeit zw. Weihnachten und Neujahr verordnen, obwohl die
Jahresurlaubsplanung bindend ist und einige Mitarbeiter/-innen
ihren Urlaub komplett schon verbraucht haben?

Zunächst einmal pauschal: Ja.

Fehlende Tage sind durch Mehrarbeit auszugleichen. (Bei 6
Tagen ist dies gar nicht so einfach).

Der Personalrat hat der Regelung zugestimmt.

Ich suche nach einer Rechtsgrundlage.

Die sollte man beim Personalrat erfragen können.

Wenn vertraglich (AV, TV, BV) nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist das möglich. Mangels Details kann der PR aber mehr sagen, als hier jemand.

Gruß,
LeoLo