Hallo!
Darf eine Behörde (Stadtverwaltung) seinen Angestellten und Beamten unterjährig, d.h. erst im Juli Betriebsurlaub für die Zeit zw. Weihnachten und Neujahr verordnen, obwohl die Jahresurlaubsplanung bindend ist und einige Mitarbeiter/-innen ihren Urlaub komplett schon verbraucht haben?
Fehlende Tage sind durch Mehrarbeit auszugleichen. (Bei 6 Tagen ist dies gar nicht so einfach).
Der Personalrat hat der Regelung zugestimmt.
Ich suche nach einer Rechtsgrundlage.
Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.
Danke.