Unterlagen beim alten Arbeitgeber - Holpflicht?

Ein Arbeitgeber schickt einem früheren Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte „und weitere Unterlagen“ nicht per Post zu. Man müsse es persönlich abholen und dafür unterschreiben, heißt es. Es bestehe eine „Holpflicht“.

Ist das richtig? Muss ein Arbeitgeber nicht zuschicken?

Ist der Arbeitgeber ausserdem verpflichtet, Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu schreiben? Trotz mehrmaliger Aufforderung ist nichts passiert und die Chefin „wusste nicht, dass Sie ein Zeugnis brauchen.“ Das gibt es doch automatisch und selbstverständlich ohne dass man eines beantragt, oder?

Das Zeugnis wollen sie jetzt übrigens zuschicken, aber das nur am Rande…

Wäre nett wenn mir jemand von euch Auskunft geben kann, das würde mir echt weiterhelfen.

Ist das richtig? Muss ein Arbeitgeber nicht zuschicken?

Im Prinzip nein, der AN muss sich die Klamotten abholen.
Allerdings muss der AG diese Dinge auch am letzten Tag der Beschäftigung bereit halten. Tut er das nicht, dann muss er die Sachen zuschicken.
(STARK vereinfacht dargestellt!)

Das gibt es
doch automatisch und selbstverständlich ohne dass man eines
beantragt, oder?

Nein.
§ 630 BGB sagt
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern.
In § 109 GewO steht
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten.

Auch in der GewO steht erst mal nix von Automatismus

Da das aber eigentlich Makulatur ist, denn hier sprechen wir nur vom „einfachen“ Zeugnis, greift idR eh der Rest des § 109

_ Der Arbeitnehmer kann verlangen , dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken._

Daraus geht dann ganz klar eine Anforderungs"pflicht" für ein „vernünftiges“ Zeugnis hervor.

MIT Gruß
Guido

Hallo,

danke für die Antwort. Auch bei einem einfachen Zeugnis besteht also kein Automatismus!?
Am Zeugnis „fordern“ bin ich jetzt seit einigen Monaten, aber die Chefin streitet ab, dass sie davon gewusst hätte.

Was für ein Zeugnis ist denn bei Zeitarbeitsfirmen üblich, wenn man etwa ein halbes Jahr beschäftigt war (Einsatz in nur einer Firma)?

Kann (oder muss) der Arbeitgeber darauf bestehen, dass man die Lohnsteuerkarte persönlich abholt und dafür unterschreibt? Oder wäre es zum Beispiel denkbar, einen Kurier zu schicken? Kann der Arbeitgeber einer anderen, beauftragten, Person die Herausgabe verweigern?
Der Arbeitnehmer ist etwas verwundert, dass das Zeugnis nun per Post verschickt werden soll, was bei „sonstigen Unterlagen“ laut AG nicht möglich sei.

Gruß und Danke für weitere Hilfen

1 Like

Hallo,

Wollen wir Dir u.A. nicht wünschen, jemals wider mit Leiharbeit in Berührung zu kommen.

( Thumbsup )

mfg

nutzlos

Ist das richtig? Muss ein Arbeitgeber nicht zuschicken?

Im Prinzip nein, der AN muss sich die Klamotten abholen.
Allerdings muss der AG diese Dinge auch am letzten Tag der
Beschäftigung bereit halten. Tut er das nicht, dann muss er
die Sachen zuschicken.
(STARK vereinfacht dargestellt!)

Mir fällt auf, ich wurde auf den Termin 12. entlassen und im Kündigungsschreiben steht ausdrücklich, ich könne die Unterlagen ab 15. abholen.
Könnte man daraus also schließen, dass der AG dadurch verpflichtet ist, die Sachen zu schicken, da sie ja nicht rechtzeitig abgeholt werden konnten?

Irgendwie lächerlich, habe aber weder Lust noch Zeit, freizunehmen, dorthin zu fahren, Parkhaus zu bezahlen… und irgendwie gehts auch ums Prinzip.

FAQ:1129
FAQ:1129

Und wieder gegen FAQ:1129 verstoßen.

Mir fällt auf, ich wurde auf den Termin 12. entlassen, und im Kündigungsschreiben steht ausdrücklich, ich könne die Unterlagen ab 15. abholen.

OwT.