Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

Hi alle zusammen,

ich schreibe bald eine Klausur im Arbeitsrecht und klappere einen Fragekatalog durch.
Unter anderem wird gefragt:

Worin liegen die Unterschiede zwischen dem Sozialrecht und Arbeitsrecht?

und

Welches sind die Berührungspunkte von Arbeits- und Sozialrecht?

Habe diesbezüglich leider keine Antworten in den Vorlesungsfolien gefunden. Kann mir damit jemand helfen?

Gruß

Paul

Worin liegen die Unterschiede zwischen dem Sozialrecht und
Arbeitsrecht?

und

Welches sind die Berührungspunkte von Arbeits- und
Sozialrecht?

Denk doch mal an eine ganz normale Lohnabrechnung, so mit allen Abzügen. Na? Dämmerts?

Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht mal googeln. Gruß T.

Wo erkenne ich in einer Lohnabrechnung die rechtlichen Unterschiede von Sozialrecht und Arbeitsrecht?
Ich denke da vereinfachst du etwas zu sehr.

Hallo.

Leider habe ich die Befürchtung dass ich Dir da nicht sehr viel helfen kann, da ich eigentlich nur mit den Berührungspunkten zu tun habe. Ich versuche es trotzdem einmal:

Den größten Unterschied sehe ich darin dass das Sozialrecht für alle gilt und auch alle betrifft, das Arbeitsrecht zwar auch für alle gilt aber nur die Leute betrifft die einer Beschäftigung (egal ob angestllt oder selbständig) nachgehen bzw. eine Beschäftigung ausüben.

Berührungspunkte zum Arbeitsrecht gibt es so viele dass dies hier den Rahmen sprengen würde. Aber hier ein paar Beispiele:

  • die ganzen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung)
  • Regelungen zu Schwerbehinderten und gleichgestellten (Sonderurlaub, Kündigungsschutz)
  • die gesetzliche Unfallversicherung (fahrten zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause)
  • Regelungen bezüglich Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit/Invalidität
  • Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 (Berechnung der Höhe der Arbeitslosenhilfe)

usw.

Ich hoffe ich konnte damit wenigstens etwas helfen.
Als kleinen Tipp hätte ich noch folgende Internetadresse: www.gesetzeiminternet.de (Seite vom Justizministerium). Dort sind alle Gesetze aufgelistet.

Gruß Felix

Hallo Paul,

das Sozialrecht ist ein zwingendes einklagbares
Recht welches für jeden deutschen Bundesbürger
gilt unabhängig von seinem sozialen Status und
seiner Herkunft. Das Sozialrecht soll das Un-
gleichgewicht von „Arm“ und „REICH“ durch einen
sogenannten Nachteilsausgleich…berücksichtigen.

Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, stellt eine eigene Gerichtsbarkeit dar, dass
sich ausschliesslich mit Fragen aus dem Arbeitsleben
beschäftigt, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind
(siehe Kündigunsschutzgesetz)können bei Streiigkeiten
die Gerichte angerufen werden.

Gruss Christiane

Hallo Paul,

bitte korrigiere zu den von mir vorangegangen
Erklärungen…zu der Definition Arbeitsrecht

dort wo ich in Klammern ich zitiere:

„(siehe Kündigungsschutzgesetz)“

geschrieben habe, folgendes

( siehe § 1 Abs. 2, Satz 1. KSchG)

Ich denke, dass Du nunmehr die Fragen sehr
verständlich und unmissverständlich be-
antwortet hast.

Ich hoffe, meine Nachricht erreicht Dich noch
vor Deiner Klausur …

ich drück Dir beide Daumen…für die Klausur

Gruss Christiane

Hi Christiane,

ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und dieser Unterschied wurde nicht erfragt :smiley:

Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.

Gruß

Paul

Hi Christiane,

ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir
sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und
dieser Unterschied wurde nicht erfragt :smiley:

Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.

Gruß

Hallo Paul,

das habe ich sehr gern für Dich ausgearbeitet.

Ich habe als Personalfachkauffrau…den Schwerpunkt
Arbeitsrecht…vor mittlerweile 28 Jahren studiert,
ein sehr spannendes Gebiet !

Und ein überschaubares Arbeitsgebiet…wichtig dabei
ist lieber Paul, dass Du Dir die aktuellen Gesetzes-
texte in Taschenbuchform besorgen solltest…

wie zum Beispiel…: das Kündigungsschutzgesetz
das Mutterschaftsgesetz
das Betriebsverfassungsgesetz

und etliche mehr die im engsten Sinne mit der
Beschäftigung von Arbeitnehmern zu tun haben.

Diese Ausgaben findest Du oftmals in 3 bis 4
Taschenbuchformen…dann hast du alle Exemplare
komplett und kannst Dich mit den Gesetzen auf einen
konkreten Fall hin „schlau“ machen, in Form einer
wissenschaftlichen Ausarbeitung.

Dies ist alles im Grunde nicht wirklich schwer…dabei
spielt die Übung eine zentrale Rolle, je öfter Du
Fallbeispiele bearbeitest desto mehr bist Du in
der Sache und es fällt Dir später kinderleicht.

Als BWL’er wirst Du auch im Bereich Wirtschaftrecht
in das wissenschatliche Ausarbeiten eingeführt, da
kann es sehr hilfreich sein, wenn Du Dich mit dem
„kleineren Bereich“ des Arbeitsrechts…schon mal
in die Materie einarbeitest.

Nur ein Rat von mir…

Ich wünsche Dir viel Freude beim studieren
und
eine gute Note in der geschriebenen Klausur

lieben Gruss
Christiane

Paul