Hi Christiane,
ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir
sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und
dieser Unterschied wurde nicht erfragt
Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.
Gruß
Hallo Paul,
das habe ich sehr gern für Dich ausgearbeitet.
Ich habe als Personalfachkauffrau…den Schwerpunkt
Arbeitsrecht…vor mittlerweile 28 Jahren studiert,
ein sehr spannendes Gebiet !
Und ein überschaubares Arbeitsgebiet…wichtig dabei
ist lieber Paul, dass Du Dir die aktuellen Gesetzes-
texte in Taschenbuchform besorgen solltest…
wie zum Beispiel…: das Kündigungsschutzgesetz
das Mutterschaftsgesetz
das Betriebsverfassungsgesetz
und etliche mehr die im engsten Sinne mit der
Beschäftigung von Arbeitnehmern zu tun haben.
Diese Ausgaben findest Du oftmals in 3 bis 4
Taschenbuchformen…dann hast du alle Exemplare
komplett und kannst Dich mit den Gesetzen auf einen
konkreten Fall hin „schlau“ machen, in Form einer
wissenschaftlichen Ausarbeitung.
Dies ist alles im Grunde nicht wirklich schwer…dabei
spielt die Übung eine zentrale Rolle, je öfter Du
Fallbeispiele bearbeitest desto mehr bist Du in
der Sache und es fällt Dir später kinderleicht.
Als BWL’er wirst Du auch im Bereich Wirtschaftrecht
in das wissenschatliche Ausarbeiten eingeführt, da
kann es sehr hilfreich sein, wenn Du Dich mit dem
„kleineren Bereich“ des Arbeitsrechts…schon mal
in die Materie einarbeitest.
Nur ein Rat von mir…
Ich wünsche Dir viel Freude beim studieren
und
eine gute Note in der geschriebenen Klausur
lieben Gruss
Christiane
Paul