Urlaub bei sechs Tage Woche

Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor:

Arbeitnehmer hat sechs Tage Woche (Mo-Sa), dabei eine Urlaubsanspruch von 28 + 6, also 34 Tagen. An den Samstagen beträgt die Arbeitszeit 3 Stunden.

Angenommen, der Arbeitgeber erlässt folgende Regelung:

  1. die sechs zusätzlichen Urlaubstabe wegen der sechs Tage Woche müssen zwingend samstags abgegolten werden.
  2. Für Samstage ich ein kompletter Urlaubstag zu nehmen (bei drei Stunden Arbeitszeit, wie bereits erwähnt).
  3. Über 25 Tage werden vom Arbeitgeber festgelegt

Wäre der Arbeitgeber mit diesen Reglungen Rechtskonform?

Ich freue mich auf einen anregenden Austausch.

Grüße

Hallo,
ich kenne das von meiner früheren Tätigkeit so, daß bei einer sechs Tagewoche der Samstag, sowohl als normaler Arbeitstag wie auch normaler Urlaubstag gilt.
Gruß Günter