Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor:
Arbeitnehmer hat sechs Tage Woche (Mo-Sa), dabei eine Urlaubsanspruch von 28 + 6, also 34 Tagen. An den Samstagen beträgt die Arbeitszeit 3 Stunden.
Angenommen, der Arbeitgeber erlässt folgende Regelung:
- die sechs zusätzlichen Urlaubstabe wegen der sechs Tage Woche müssen zwingend samstags abgegolten werden.
- Für Samstage ich ein kompletter Urlaubstag zu nehmen (bei drei Stunden Arbeitszeit, wie bereits erwähnt).
- Über 25 Tage werden vom Arbeitgeber festgelegt
Wäre der Arbeitgeber mit diesen Reglungen Rechtskonform?
Ich freue mich auf einen anregenden Austausch.
Grüße