Hallo,
ein Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch von 35 Tage. Er arbeitet 5 Tage/Woche (20 Std./Woche), jedoch zu unterschiedlichen Arbeitszeiten (montags 8 Std., dienstags bis donnerstags 2,5 Std, freitags 4,5 Std.). Der Urlaub wurde seit über 1 Jahr auf Stunden (140 Std. / Jahr) umgerechnet und konnte auch stundenweise genommen werden. Nun soll der Urlaub nur noch tageweise genommen werden können. D. h., für einen 2,5 Std.-Tag sowie auch für einen 8 Std. Tag wird 1 Tag Urlaub berechnet. Wer kann mir Auskunft geben, welche Regelung (bei unterschiedlichen täglichen Arbeitszeiten!) gesetzlich verankert ist?
Vielen Dank
Isolde