Urlaub bei Teilzeit mit wechselnder Arbeitszeit

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch von 35 Tage. Er arbeitet 5 Tage/Woche (20 Std./Woche), jedoch zu unterschiedlichen Arbeitszeiten (montags 8 Std., dienstags bis donnerstags 2,5 Std, freitags 4,5 Std.). Der Urlaub wurde seit über 1 Jahr auf Stunden (140 Std. / Jahr) umgerechnet und konnte auch stundenweise genommen werden. Nun soll der Urlaub nur noch tageweise genommen werden können. D. h., für einen 2,5 Std.-Tag sowie auch für einen 8 Std. Tag wird 1 Tag Urlaub berechnet. Wer kann mir Auskunft geben, welche Regelung (bei unterschiedlichen täglichen Arbeitszeiten!) gesetzlich verankert ist?

Vielen Dank

Isolde

Wer kann mir Auskunft geben, welche Regelung (bei
unterschiedlichen täglichen Arbeitszeiten!) gesetzlich
verankert ist?

Hallo Isolde, das Bundesurlaubsgesetz kennt keinen stundenweisen Urlaub. 1 Tag Urlaub ist 1 ganzer Tag. Da spielt es keine Rolle, ob man nur z.B. 1 Stunde arbeitet oder 8 Stunden. Siehe http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burl…

MfG

Hallo

Nun soll der Urlaub
nur noch tageweise genommen werden können. D. h., für einen
2,5 Std.-Tag sowie auch für einen 8 Std. Tag wird 1 Tag Urlaub
berechnet.

Das ist vollkommen richtig und auch im Sinne des Gesetzes.

Gruß,
LeoLo