Urlaub - Krankschreibung - Rechtliche Lage

Hallo ihr Experten,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Ein Mann hat für den 1.3.2001 einen Urlaub geplant und gebucht.
1,5 Wochen vorher reißt er sich eine Sehne in der Schulter an.
Er wird krank geschrieben BIS Ende Februar, der Arzt sagt, er könne das ja im Urlaub auskurieren. Würde er aber krank geschrieben werden, würde er ja rein theoretisch die Krankheitstage, die durch den Arzt bescheinigt sind „zurück bekommen“, stimmt das?

Laut § 9 BUrlG gilt das für Krankheiten während des Urlaubs. Gilt das aber auch für Krankheit, die VOR dem Urlaub beginnt?
Und ist es die Pflicht des Arztes diesen Mann auch krank zu schreiben?
Oder darf er das verweigern und sagen er solle es im Urlaub auskurieren?

Bitte wenn möglich mit rechtlichen Verweisen antworten.
Danke

Hallo

Wenn der Arzt den Urlaubsantritt als nicht der Genesung entgegenstehend sieht, darf der AN in den Urlaub fahren. Ungeachtet dessen, daß der Arzt - falls was passiert - sich nicht mehr so ganz daran erinnern wird und dabei genau weiß, daß er das so nicht gesagt hat, wird diese Unbedenklichkeitsfloskel des Arztes auf keinen Fall für alle Tätigkeiten im Skiurlaub gelten. Skifliegen im Stile von Jens Weißflog von der großen Sprungschanze, Lawinen-Jagd, Wok-Rodeln oder Slalom dürften da sehr kritisch zu sehen sein, während Apres-Ski-Party zumindest solange unbedenklich bleibt, wie man nicht betüddelt unter einem Haufen von Schneehäsinnen auf die Schulter kracht.

Das gilt für Arbeitsunfähigkeiten während des Urlaubzeitraumes. Wann die AU beginnt, ist hierfür irrelevant. Es gibt weder eine Pflicht, einen AN für den Urlaub krank zu schreiben, noch ein Recht, dies zu verweigern. Entscheidend ist die Diagnose und die Frage, ob der AN arbeitsunfähig ist.

Wichtig ist bei so etwas auch: schön aufpassen, daß man richtig knackig braun wird. Das kommt im Büro bei den Kollegen immer spitze an!

Gruß,
LeoLo

Hallo

Wichtig ist bei so etwas auch: schön aufpassen, daß man
richtig knackig braun wird. Das kommt im Büro bei den Kollegen
immer spitze an!

Naja, mein Mann z.B. ist derzeit auch krankgeschrieben, muss sich schonen und liegt, wenn die Sonne scheint, auf der Terasse :wink:

Beatrix

Hallo Leo,

danke für die (wenn auch sarkastische) Antwort.
Nehmen wir mal an der besagte Mann macht einen reinen Erholungstrip in ein eher kaltes Klima, wo er weder Ski läuft noch sich anderweitig sportlich betätigt.

Die Frage ist ja jetzt eigentlich, DARF der Arzt bei bestehender Arbeitsunfähigkeit einfach eine Krankmeldung verweigern wegen des bereits Monate vorher geplanten und gebuchten Urlaubes?

[Nur nebenbei bemerkt, die Geschichte ist ja schon Vergangenheit und der Mann hat es so hingenommen :wink: Also keinen Stress wegen irgendwelcher Sonnenbrände oder sonstwas]

Gruß
knowledge

Hallo,

ob der AN Urlaub hat oder nicht, geht den Arzt nix an, wenn er die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen hat. Stellt er die AU-Bescheinigung trotz objektiv medizinisch indizierter AU nicht aus, begeht er u. U. einen schweren Verstoss gegen die entsprechenden kassenärztlichen Richtlinien und kann sogar evtl. in Regreß genommen werden.

&Tschüß

Wolfgang