Urlaub teilen - Gesamtanspruch

Hallo!

Ich würde gerne eure Meinungen zu folgender Konstellation erhalten:

Ein Arbeitnehmer hat 28 Werktage Urlaubsanspruch. Der Arbeitsvertrag lässt Montag bis Samstag als Arbeitstage zu, wobei der Samstag eher theoretischer Natur ist und die volle Wochenarbeitszeit regelmäßig von Montag bis Freitag erbracht wird. Man könnte auch sagen, dass samstags noch nie gearbeitet wurde.

Würde man den Urlaub am Stück nehmen, wäre die Sache klar: 4 Wochen + 4 Tage.

Was aber, wenn der Urlaub geteilt wird? Und zwar nicht wochenweise, sondern auch mal nur 2, 3 Tage.

Müsste ein Arbeitnehmer, der meinetwegen Montag und Dienstag Urlaub nimmt, dann Samstag erscheinen?

Kann der Arbeitgeber festlegen, dass 4 dieser 28 Urlaubstage auf einen Samstag fallen müssen?
Die Meinung des AG ist, dass man entweder mit 28 Tagen rechnet und dabei 4 Samstage berücksichtigt oder mit den reduzierten 24 Tagen, die sich nur über Montag bis Freitag erstrecken.
Das würde ja der Umrechnung Werktage->Arbeitstage entsprechen, wenn da nicht der Samstag als möglicher Arbeitstag im Vertrag stehen würde.

Viele Grüße
Peter

Hallo Peter,

der AN hat also regulär 5 Arbeitstage die Woche. Wenn Samstag mal gearbeitet werden müsste, dann hättest er einen anderen Wochentag frei, richtig?

Dann ist es ganz einfach. Willst er eine volle Woche Urlaub haben, dann muß er 5 Tage Urlaub nehmen, nicht 6, da er ja 2 Tage die Woche frei hat, egal wann.
Der AN hätte also am Stück 5 Wochen und 3 Tage Urlaub.

Nimmt er nur Montag und Dienstag Urlaub, dann hätte er in dieser Woche noch 3 Tage zu arbeiten. Wann muß dann eben abgesprochen werden.

Hi!

Für mich klingt es eher, als hätte er eine 6-Tage-Woche, erledigt die Arbeit aber an 5 Tagen (aber das müsste natürlich der Ursprungsposter beantworten).

Wenn der Urlaub für 6-Tage-Woche 28 Tage beträgt, faktisch mittlerweile aber eine 5-Tage-Woche ist, wäre es sicher am einfachsten, auch die Urlaubstage auf Arbeitstage (28 : 6 * 5). Ansonsten kann der AG natürlich dem Urlaubsantrag widersprechen, wenn der AN von Montag - Donnerstag 4 Urlaubstage nimmt, am Freitag Überstunden und somit faktisch 1 Urlaubstag pro Woche einspart).

Viele Grüße
Karin

Hallo!

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Zur 5- bzw. 6-Tage-Woche: Der Vertrag ist da sehr einfach gehalten: Es darf von Montag bis Samstag gearbeitet werden. Wann die Stunden erbracht werden, ist im Wesentlichen dem AN überlassen. Und weil Montag bis Freitag dafür ausreichen, arbeitet samstags niemand. Aber wenn der AN wollte, dürfte er eben auch einige der Stunden am Samstag ableisten.

Viele Grüße
Peter