Hallo!
Ich würde gerne eure Meinungen zu folgender Konstellation erhalten:
Ein Arbeitnehmer hat 28 Werktage Urlaubsanspruch. Der Arbeitsvertrag lässt Montag bis Samstag als Arbeitstage zu, wobei der Samstag eher theoretischer Natur ist und die volle Wochenarbeitszeit regelmäßig von Montag bis Freitag erbracht wird. Man könnte auch sagen, dass samstags noch nie gearbeitet wurde.
Würde man den Urlaub am Stück nehmen, wäre die Sache klar: 4 Wochen + 4 Tage.
Was aber, wenn der Urlaub geteilt wird? Und zwar nicht wochenweise, sondern auch mal nur 2, 3 Tage.
Müsste ein Arbeitnehmer, der meinetwegen Montag und Dienstag Urlaub nimmt, dann Samstag erscheinen?
Kann der Arbeitgeber festlegen, dass 4 dieser 28 Urlaubstage auf einen Samstag fallen müssen?
Die Meinung des AG ist, dass man entweder mit 28 Tagen rechnet und dabei 4 Samstage berücksichtigt oder mit den reduzierten 24 Tagen, die sich nur über Montag bis Freitag erstrecken.
Das würde ja der Umrechnung Werktage->Arbeitstage entsprechen, wenn da nicht der Samstag als möglicher Arbeitstag im Vertrag stehen würde.
Viele Grüße
Peter