Hallo,
der AG möchte jemandem gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz nur 14 Urlaubstage abgelten. Allerdings hatten sich aber schon in dem Beschäftigungsverhältnis von August 2010 bis Dezember 13+2(Schwerbehindert Grd.60) Urlaubstage angesammelt, und das war auch auf der Urlaubskarte bei demjenigen vermerkt. Außerdem kam dazu bis Ende Januar(2011) 34 Mehrstunden. Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis am 28.02.2011 müssten sich doch auch noch der eine oder andere Urlaubstag dazu addieren(Wechselschicht, Urlaub, Schwerbehind.) oder?
Zumindest die 34 Mehrstunden würden ihm aber komplett abgegolten.
Der AG meinte Ende Januar der AN müsste seinen Kompletten Urlaub im Februar abfeiern, aber kurz danach wurde der AN AU(seit 25.01.2011 - ).
Ich weis das oft 24 Urlaubstage in einem anderen Beschäftigungsverhältnis geregelt wird. Dann käme man auch auf 14 Urlaubstage Abgeltung bei 7 Monate. Aber eben bei anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Der AN is über 40 J. Kann es sein das der AG nach Kündigung in der Probezeit die Berechnung der Urlaubstage von 30(Dort wo der AN gearbeitet hatte war es normal bzw. dort so geregelt) auf 24 Urlaubstage im Jahr reduziert hat? Bzw. darf der AG(mal angenommen die Stadt…)das ändern?
Ich würde mich freuen wenn jemand dazu etwas weis,
Viele Grüße