Urlaubsabgeltung zum 31.03. ?

Hallo allerseits,

folgender hypothetischer, aber wahrscheinlich leider in ähnlicher Konstellation recht häufiger Fall:

Ein Außendienstmitarbeiter - der einzige mit seiner Qualifikation - ist im Kalenderjahr 2006 mehr oder minder von einem Projekt zum anderen gehetzt, zwischenzeitlich mal hier, mal dort drei oder vier Tage Urlaub, aber nie mehr als eine Woche.

Ende 2006 wird offiziell die Übernahme der Resturlaubstage (13) nach 2007 beantragt. Vom Prinzip her sowieso schon eine alberne Sache, denn wenn er schon in 2006 gerade mal 17 hat nehmen können, was soll er in 2007 mit 43 Tagen ? Die Firma hat zum 31.03. Geschäftsjahresende, somit ist es ihm auch bis dahin nicht möglich, den Urlaub zu nehmen, insgesamt bekommt er gerade mal 5 Tage quitt.

Ergo: Urlaub hat er manchmal angemeldet, aber nicht genehmigt bekommen, meistens - aufgrund vorheriger mündlicher Absprache - gar nicht erst beantragt. Er hat weder einen zusammenhängenden 14-tägigen noch überhaupt ausreichend Urlaub erhalten.

Gibt es unter solchen oder ähnlichen Umständen die Möglichkeit, innerhalb eines fortlaufenden Arbeitsverhältnisses den verfallenden Resturlaub zu bezahlen ?

Falls der Fall für eine ordnungsgemäße Auszahlung anders geartet sein müsste, was müsste es dann sein ?

Danke im voraus & Gruß
Jürgen

Hallo allerseits,

folgender hypothetischer, aber wahrscheinlich leider in
ähnlicher Konstellation recht häufiger Fall:

Ein Außendienstmitarbeiter - der einzige mit seiner
Qualifikation - ist im Kalenderjahr 2006 mehr oder minder von
einem Projekt zum anderen gehetzt, zwischenzeitlich mal hier,
mal dort drei oder vier Tage Urlaub, aber nie mehr als eine
Woche.

Ende 2006 wird offiziell die Übernahme der Resturlaubstage
(13) nach 2007 beantragt. Vom Prinzip her sowieso schon eine
alberne Sache, denn wenn er schon in 2006 gerade mal 17 hat
nehmen können, was soll er in 2007 mit 43 Tagen ? Die Firma
hat zum 31.03. Geschäftsjahresende, somit ist es ihm auch bis
dahin nicht möglich, den Urlaub zu nehmen, insgesamt bekommt
er gerade mal 5 Tage quitt.

Ergo: Urlaub hat er manchmal angemeldet, aber nicht genehmigt
bekommen, meistens - aufgrund vorheriger mündlicher Absprache

  • gar nicht erst beantragt. Er hat weder einen
    zusammenhängenden 14-tägigen noch überhaupt ausreichend Urlaub
    erhalten.

Gibt es unter solchen oder ähnlichen Umständen die
Möglichkeit, innerhalb eines fortlaufenden
Arbeitsverhältnisses den verfallenden Resturlaub zu bezahlen
?

Hat der AN den Resturlaub rechtzeitig beantragt und bekommt ihn nicht, hat er nach Rechtsprechung des BAG Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Schadensersatz muß aber auch bis zum 31.03. geltend gemacht werden (BAG v. 27.05.1997 - 9 AZR 337/95)
Der AG hat prinzipiell seinen Betrieb so zu organisieren, daß der AN seinen Urlaub auch nehmen kann. Betriebliche Belange sind nur in Ausnahmefällen vorrangig.

&Tschüß

Wolfgang

Danke im voraus & Gruß
Jürgen