Urlaubsanrechnung/Urlaub bei 30 Stunden-Woche

Hallo,

ein Azubi hat laut Vertrag für sein letztes Jahr (halbes Jahr) Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Nach erfolgreich beendeter Ausbildung wird er weiter beschäftigt.

Der Chef sagt, er soll seine Urlaubstage bis zum 30.06. alle in Anspruch nehmen, was schwierig wird, da er an zwei Tagen in der Woche Berufsschule hat und die einzige Angestellte die letzten zwei Juniwochen bereits Urlaub hat.

  1. Mir stellt sich nun die Frage, ob und wie die 15 Urlaubstage auf das Arbeitsverhältnis im Anschluss angerechnet werden.

Die Angestellte hat 25 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Wenn der Azubi jetzt seine 15 Tage bis 30.06. nimmt, stehen ihm noch 10 Tage für das zweite Halbjahr zu, oder?

  1. Im Übrigen wird der Azubi für drei Monate (Juli bis September) auf 30-Stunden-Basis weiter beschäftigt. Wie viele Urlaubstage stehen ihm in diesen drei Monaten zu?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Sabrina

Hallo,

ein Azubi hat laut Vertrag für sein letztes Jahr (halbes Jahr)
Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Nach erfolgreich beendeter
Ausbildung wird er weiter beschäftigt.

Der Chef sagt, er soll seine Urlaubstage bis zum 30.06. alle
in Anspruch nehmen, was schwierig wird, da er an zwei Tagen in
der Woche Berufsschule hat und die einzige Angestellte die
letzten zwei Juniwochen bereits Urlaub hat.

  1. Mir stellt sich nun die Frage, ob und wie die 15
    Urlaubstage auf das Arbeitsverhältnis im Anschluss angerechnet
    werden.

Gibt es einen Tarifvertrag, eine betriebliche Vereinbarung? Wie groß ist der Betrieb?
Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz.(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/gesamt…)
Die „Schwierigkeiten, den Urlaub zu nehmen“ sind nur teilweise nachvollziehbar: Was hat der Azubi in den vergangenen Jahren gemacht -oder hatte er bisher Blockunterricht? Was würde er tun, wenn er nicht übernommen würde?

Die Angestellte hat 25 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Wenn der
Azubi jetzt seine 15 Tage bis 30.06. nimmt, stehen ihm noch 10
Tage für das zweite Halbjahr zu, oder?

Wie gesagt - hängt u. U. von bestehenden betriebl. Vereinbarungen ab. Ggf. kann hier der Betriebsrat (und/oder Gewerkschaft) Auskunft geben

  1. Im Übrigen wird der Azubi für drei Monate (Juli bis
    September) auf 30-Stunden-Basis weiter beschäftigt. Wie viele
    Urlaubstage stehen ihm in diesen drei Monaten zu?

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach Arbeitstagen- nicht Arbeitsstunden: wenn die 30 Stunden an 5 bzw. 6 Tagen die Woche (je nach Betrieb)erbracht werden, verringter sich der U-Anspruch nicht. Bei weniger Tagen wird der U-Anspruch im Verhältnis runtergerechnet.

Auf die Schnelle

Georg

Hallo!

Es gibt keinen Tarifvertrag. In dem Betrieb sind zwei Chefs, eine Vollzeitbeschäftigte und eine geringfügig Beschäftigte.

Der Azubi hat seinen Urlaub in den Ferien genommen. Was er tun würde, wenn er nicht übernommen würde, ist unklar. Er will einfach keinen Urlaub nehmen…

LG
Sabrina

Hi!

Der Chef sagt, er soll seine Urlaubstage bis zum 30.06. alle
in Anspruch nehmen, was schwierig wird, da er an zwei Tagen in
der Woche Berufsschule hat und die einzige Angestellte die
letzten zwei Juniwochen bereits Urlaub hat.

Wenn der Chef unbedinbt wünscht, dass der Azubi bis zum 30.06. Urlaub nimmt, dann wird er notfalls damit leben müssen, dass die einzige Angestellte UND der Azubi weg sind.

Die Angestellte hat 25 Tage Urlaubsanspruch im Jahr. Wenn der
Azubi jetzt seine 15 Tage bis 30.06. nimmt, stehen ihm noch 10
Tage für das zweite Halbjahr zu, oder?

Sofern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche gleich bleibt: Ja.

  1. Im Übrigen wird der Azubi für drei Monate (Juli bis
    September) auf 30-Stunden-Basis weiter beschäftigt. Wie viele
    Urlaubstage stehen ihm in diesen drei Monaten zu?

Wie Georg schon sagte: Gleiche Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage = gleiche Anzahl der Urlaubstage.

Ob jemand jetzt 5 Tage mit jeweils 6 Std. täglich fehlt oder 5 Tage mit jeweils 8 Std. ist da Jacke wie Hose.
Lediglich bei einer Abgeltung des Urlaubs wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gäbe es da evtl. Unterschiede.

LG
Guido