Urlaubsanspruch bei 400 Euro-Job

Hallo!

Eine kleine Frage:

Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag auf 400 Euro-Basis in dem 15 Wochenarbeitsstunden und 6 Werktage Urlaub vereinbart sind.

Der Arbeitnehmer arbeitet an 2 Tagen in der Woche 7,5 Stunden = 15 Stunden.

Der Arbeitgeber möchte jetzt dem Arbeitnehmer 6 Tage Urlaub geben und rechnet 6 Werktage = Montag bis Samstag und gibt ihm eine Woche frei.

Demnach gehen dem Arbeitnehmer ja 4 Tage Urlaub verloren, da er an den restlichen 4 Werktagen der Woche nicht arbeiten müsste.

Ist das normal? Kann der AG das so machen? Oder kann der AG dem AN nur 15 Stunden die Woche, also 2 Tage, frei geben?

Für gute Vorschläge wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße

Susa

Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag auf 400 Euro-Basis in dem 15 Wochenarbeitsstunden und 6 Werktage Urlaub vereinbart sind.

Soweit ich weiß, muß man nur Tage Urlaub nehmen, an denen man zur Arbeit eingeteilt ist.

Der Arbeitnehmer arbeitet an 2 Tagen in der Woche 7,5 Stunden = 15 Stunden.

Der Arbeitgeber möchte jetzt dem Arbeitnehmer 6 Tage Urlaub geben und rechnet 6 Werktage = Montag bis Samstag und gibt ihm eine Woche frei.

Laut der Rechnung dieses Arbeitgebers könnte man auch sagen, dass ein nromaler AN mit einer 40-hr-Woche, der Mo-Fr jeweils 8hr arbeitet, seinen Jahresurlaub verwirkt hat, da er an mehr als 25 Tagen im Jahr nicht samstags erschienen ist.
Das ist eine Milchmädchenrechnung.

Ist das normal? Kann der AG das so machen? Oder kann der AG dem AN nur 15 Stunden die Woche, also 2 Tage, frei geben?

Normal mit Sicherheit nicht, wie schon das obige Beispiel zeigt. Wenn ein AN an X Tagen in der Woche seine Arbeit leistet, muss er für eine Woche X Tage Urlaub nehmen, und nicht für 6 Tage.

Gruss,
Michael

Hallo,

die Rechnung des Arbeitgebers ist Quatsch. Wie der Vorredner schon sagte, bezieht sich der Urlaub auf die Tage, die man gemäss Arbeitsvertrag arbeiten müsste. Ist das z.B. Montag und Dienstag, so hat der Arbeitnehmer Ostermontag und Pfingstmontag frei und muss das auch nicht nacharbeiten.

Es ist aber nicht nur die Rechnung des Arbeitgebers falsch, sondern auch der Arbeitsvertrag. Er verstösst nämlich gegen das Bundesurlaubsgesetz, das auch für Minijobs gilt. Demnach gibt es einen Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr, gerechnet auf 6-Tage-Woche und Vollzeit. Das bedeutet, dass man mindestens 4 Wochen frei hat. Das wird bei Teilzeitkräften zwar runtergebrochen, hat aber als Effekt dieselbe „Menge an Freizeit“. ( 2 Arbeitstage sind ein Drittel von 6, also stehen Dir 8 Urlaubstage pro Jahr zu, gerechnet auf die zwei Arbeitstage pro Woche sind das vier freie Wochen)

Gruss Hans-Jürgen
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