Urlaubsanspruch bei Minijob

Hallo

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei einem Minijob wenn man immer 4 tage arbeitet zu je 2h in rollender Woche, dann 2 tage frei hat?
Jetzt wurden 10 Tage angeboten.
Dies kommt mir recht wenig vor, da könnte man ja nur 14 Tage aneinander im ganzen Jahr Urlaub machen. Also sozusagen wenn man Kinder hat 2 Wochen in den Sommerferien und sonst gar keinen mehr.
kann das stimmen?
Wer kann helfen.
jadah

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag nichts steht, dann gilt das Bundesurlaubsgesetz, BUrlG, das sieht 24 Werktage im Kalenderjahr vor (Volljährigkeit vorausgesetzt). Da im Gesetz von 6 Werktagen pro Woche ausgegangen wird, musst Du das umrechnen auf Deine 4 Tage.

Wenn Du den Urlaub geschlossen nimmst, dann kannst Du Dir das umrechnen sparen, 24 Werktage sind vier Wochen, also 4 Wochen Urlaub.

Arbeitstage/ Urlaubstage/
 Woche Jahr
 6 24
 4 x

 24 x 4
x = ---------- = 16
 6

qed

Gruß, FAQ

Urlaubsanspruch wie bei Maxijob auch
Hallo jadah,
also ausrechnen will ich das jetzt nicht, ist ja nicht das Mathe-Forum hier.
Aber mir scheint es, dass einmal anzugeben ist, dass es zwischen Minijob und dem Maxi(Vollzeit)job keine unterschiedliche Behandlung im Urlaubsrecht gibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

MfG

Hi,
kann das BUrlG durch den AV ausgehebelt werden? Wenn das so wäre kann man dagegen vorgehen?

G
jadah

Was ist flüssiger als Wasser?
Hi!

Aber mir scheint es, dass einmal anzugeben ist, dass es
zwischen Minijob und dem Maxi(Vollzeit)job keine
unterschiedliche Behandlung im Urlaubsrecht gibt.

Das findet man in der FAQ:2004

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Wenn Du schon verlinkst, dann sollte ein Zusammenhang bestehen.
Soll heißen: Wenn Du schon behauptest, dass Minijobs nicht anders behandelt werden dürfen, solltest Du das TzBfG anführen.

Gruß
Guido

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kann das BUrlG durch den AV ausgehebelt werden? Wenn das so
wäre kann man dagegen vorgehen?

Hi,

nur wenn mehr vereinbart wird, weniger als der gesetzliche Anspruch darf es nicht sein.

Link

MfG

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Hi!

kann das BUrlG durch den AV ausgehebelt werden?

Nein, kann es nicht.

Wenn ein „normaler“ AN (MO - FR) einen Anspruch von (sagen wir mal) 20 Arbeitstagen hat, dann hat ein AN nach Deinem Modell 18 Tage (wenn ich mich nicht verrechnet habe).

Wenn das so
wäre kann man dagegen vorgehen?

Wenn ein Betriebsrat existiert, kann dieser mit ins Boot genommen werden - existiert keiner, ist es Zeit, einen zu gründen.

Man kann auch einfach mal ein echtes Gespräch mit dem AG suchen, in dem er seine Rechung darlegt (ich bin oben von einem 4-Wochen-Zeitraum ausgegangen, dann kommt man herkömmlich auf 20 Arbeitstage, bei 4/2 auf 18).

Letztendlich kann man auch den Klageweg suchen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in dieser Sache Erfolg bringt - nur ist zu bezweifeln, ob das sinnvoll für eine weitere Zusammenarbeit ist…

VG
Guido

…der Inhalt deines Kopfes
.

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Skandal
Ich finde es skandalös, dass das Heim, in welchem du aufbewahrt wirst, einen frei zugänglichen Internetzugang hat - und das alles von meinen Steuergeldern…

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