Hi!
kann das BUrlG durch den AV ausgehebelt werden?
Nein, kann es nicht.
Wenn ein „normaler“ AN (MO - FR) einen Anspruch von (sagen wir mal) 20 Arbeitstagen hat, dann hat ein AN nach Deinem Modell 18 Tage (wenn ich mich nicht verrechnet habe).
Wenn das so
wäre kann man dagegen vorgehen?
Wenn ein Betriebsrat existiert, kann dieser mit ins Boot genommen werden - existiert keiner, ist es Zeit, einen zu gründen.
Man kann auch einfach mal ein echtes Gespräch mit dem AG suchen, in dem er seine Rechung darlegt (ich bin oben von einem 4-Wochen-Zeitraum ausgegangen, dann kommt man herkömmlich auf 20 Arbeitstage, bei 4/2 auf 18).
Letztendlich kann man auch den Klageweg suchen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in dieser Sache Erfolg bringt - nur ist zu bezweifeln, ob das sinnvoll für eine weitere Zusammenarbeit ist…
VG
Guido