Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen.

Nehmen wir mal an jemand erhält den Schwerbehindertenstatus während des Jahres. Wie errechnet sich dann der zusätzliche Urlaubsanspruch.

Danke

Hallo,
soviel ich bisher gehört habe, hat man wohl Anspruch auf einen Schwerbehindertenarbeitsplatz bzw. also auch auf mehr Urlaubstage,
bei einem Schwerbehindertengrad ab 50% oder 30 % die den 50 % gleichgestellt wurden.
Sind diese 50 % denn überhaupt vorhanden. ? Ansonsten kann man was die Urlaubsanspruchfrage angeht, wohl auch beim Arbeitsamt nachfragen,
bei einem Vermittler für Schwerbehindertenarbeitsplätze.
Gruß
Birgit

Hallo Christian