Urlaubsanspruch / Berechnung der freien Tage

Hallo Zusammen,

… ich habe mein jetziges Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30. Juni 2012 gekündigt. Laut Gesetzgebung stehen mir nun noch 6,5 = als 7 Tage Urlaub zu.

Wenn ich jetzt noch die regulären 2 freien Tage pro Woche dazurechne wäre mein letzter Arbeitstag am 19.06.2012.

Im Nachhinein stellt sich mir nur die Frage: "Da der 30. Juni auf einen Samstag fällt und der Sonntag nicht mehr zum Arbeitsverhältnis dazugehört - Kann ich die letzte Woche tatsächlich mit 2 freien Tagen berechnen, oder steht mir nur 1 freier Tag zu?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Liebe Grüße Katja

Hallo katja_1608,
mit den von Dir genannten „regulären 2 freien Tagen“ kann ich leider nichts anfangen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du keine 7-Tage-, sondern eine 5-Tage-Woche hast. Dann fallen pro Woche 5 Tage Urlaub an. Das Wochenende hat mit der Urlaubsberechnung nichts zu tun.
Nach meiner Meinung hättest Du also ab 21. 6. Urlaub, Dein letzter Arbeitsstag wäre demgemäß der 20. 6.
Viele Grüße
U. Daniel

Hallo Daniel,

danke für deine schnelle Antwort.
Ich habe eine 5-Tage Woche, wobei meine freien Tage nicht immer auf die Wochenenden fallen (Gastronomie).
Wenn ich das richtig sehe, steht mir also nur 1 freier Tag (zusätzlich zum Urlaub)für die letzte Woche zu?

Liebe Grüße Katja

Hallo katja_1608,
ja, für Tage während der Woche, an denen Du nach Deinem Schichtplan ohnehin frei gehabt hättest, musst Du natürlich keinen Urlaub nehmen.
Viele Grüße
U. Daniel

1 Like

Hallo Katja,

Grundsätzlich gilt: Der Juni hat 21 Arbeitstage (20, wenn du in einem Bundesland lebst, das am 7. Juni Feiertag hat (Fronleichnam)). Abzüglich deiner 7 Urlaubstage müsstest du also im Juni 21-7=14 Tage arbeiten.

Viele Grüße
tinastar

Hallo, das lässt sich nicht ohne Kenntnis der Arbeitszeitregelung beantworten. Eine verbreitete Regelung ist ja, dass die Arbeit an 5 Tagen, konkret Mo-Fr, erbracht wird. Da sind die 7 Tage auf genau diese Tage anzurechnen, dein letzter Arbeitstag wäre der 20. Juni. Wenn die Arbeit grundsätzlich an 7 Tagen erbracht wirde, dann zählt natürlich der 30. noch dazu, der 1.7. aber nicht mehr - dir stünde dafür nur der eine freie Tag zu.
Alles Gute, Reinhard

Hallo Daniel,

nochmals vielen Dank für deine Hilfe… das Problem hat sich jetzt leider komplett erledigt, da mir der Urlaub gar nicht erst zugesprochen wird. Auf zum nächsten Problem :frowning:

Liebe Grüße Katja

Hallo tinastar33,

vielen Dank für deine Hilfe… das Problem hat sich jetzt leider komplett erledigt, da mir der Urlaub gar nicht erst zugesprochen wird. Wäre wahrscheinlich auch zu einfach gewesen :frowning:

Liebe Grüße Katja

Hallo Reinhard,

auch dir vielen Dank für die Hilfe… das Problem hat sich jetzt leider komplett erledigt, da mir der Urlaub gar nicht erst zugesprochen wird. Das wird noch ein langer steiniger Weg:frowning:

Liebe Grüße Katja

Hallo Katja

bindend ist Deine Wochenregelzeit also Mo-Fr (5Tage) oder Mo-Sa (6Tagewoche).
Bei 5Tagewoche minus 9Tage= 18.Juni letzter AT
" 6Tagewoche " " = 20.Juni letzter AT

Zun Deinen Freitage kann ich nichts sagen wie die sich zusammensetzen.
Resturlaubsberechnung: Jahresurlaub / 12Mnate X gearb. Zeitraum (Juni) Bsp: 30Tg / 12 x 6(Juni)= 15Tg.Anspruch minus bereits genommener Urlaub

Hallo,

es hängt auch davon ab in welcher Tagewoche ich arbeite. Ansonsten könnte Ihre Rechnung aufgehen!

Dies ist keine Rechtsberatung u. ersetzt diese auch nicht!

MfG

Urlaubstage sind gleich arbeitstage, d.h. wenn Du Mo-Fr. arbeitetst, dann muss Du vom 30.6. die 6 1/2 Arbeitstage zurückrechnen, dann wäre nach meiner Rechnung der letzte arbeitstag der 21.6.
Liebe Grüße Bernd

Hallo Katja,

dafür müsste ich erst mal wissen, ob Du eine 5- oder eine 6-Tageswoche hast bzw. ob Du an Wochenenden arbeiten musst.

LG,
Alexis

Hallo,
maßgebend ist, ob man regülär laut AV eine 5 oder 6 Arbeitstagewoche hat.
Arbeitstagetage sind immer nach meinem Wissen maßgebend
für die Urlaubsabgeltung.

mfg
SN

Hallo Katja, es ist egal auf welchen Tag der letzte fällt. di zwei regulären freien TAge bleiben wie sie sind. 3 Tage arbeiten= 3 TAge urlaub in der Woche

Sehr geehrte Anfragende,

zu der Thematik möchte ich mich aufgrund rechtlicher Bedenken nicht äußern.

Freundliche Grüße