Hallo,
wenn Jemand zum 15.ds.Monats den Arbeitgeber wechselt, kann er bei keinem Arbeitgeber den Kalendermonat voll arbeiten und komletten Urlaubsanspruch für den Monat erwerben.
Wenn der Arbeitgeber-Wechsel in der 1. Jahreshälfte stattfindet, erfolgen anschl. die ‚magischen‘ 6 Monate beim neuen Arbeitgeber - wodurch doch eigtl. Anspruch auf den vollen (noch nicht genommenen) Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber erworben wird.
Bekommt der Arbeitnehmer für diesen Monat des Arbeitgeberwechsels dann Urlaub - oder nicht?
Auch wenn der neue Arbeitsanfang wg. Wochenende erst am 18. ist?
Vorab vielen Dank für die Hilfe!
FraukeV