Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo,

In unserer betriebl. Vereinbarung steht zum Urlaub:
"Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach einer sechsmonatigen, bei Mitarbeitern unter 18 Jahren nach einer dreimonatigen ununterbrochenen Tätigkeit für die Firma. Endet die Wartefrist nach dem 30. September, so besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Zusatzurlaub (siehe § 2).

Mitarbeiter, die vor Erfüllung der Wartezeit ausscheiden, haben einen anteiligen Urlaubsanspruch.

Im Verlaufe des Kalenderjahres eintretende oder ausscheidende Mitarbeiter erhalten für jeden vollen Kalendermonat, den sie der Firma angehören, 1/12 Jahresurlaub, aufgerundet auf volle Tage. Ein für das gleiche Jahr in einer früheren Stellung gewährter Erholungsurlaub wird angerechnet."

Meine Frage nun: Hat man ein Anrecht auf den vollen Urlaub von 29 Tagen oder nur ein Anrecht auf 9/12 des Jahresurlaubs? Danke im Voraus für eure/ihre Antworten.

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