Urlaubsanspruch obwohl im AV nicht erwähnt...?

Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung wird vom AG nicht gewehrt, weil nicht im Arbeitsvertrag fest geschrieben… ist das rechtens?

Hallo,

Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung wird vom AG nicht gewehrt, weil nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben… ist das rechtens?

Nö. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

Grüße