Hallo!
Habe eine Frage zu folgender Situation.
Ein Arbeitnehmer ist vom 16.10.09 bis einschließlich 20.11.09 krankgeschrieben und möchte im Betrieb kündigen. Die Kündigung zum 30.11. wurde fristgerecht eingereicht und vom Arbeitgeber auch positiv bestätigt. Für die restlichen Arbeitstage vom 20.11.09 bis zum 30.11.09 werden vom Arbeitnehmer noch genau 6 Tage restlicher Urlaubsanspruch geltend gemacht.
Nun antwortet der Arbeitnehmer es wäre aus organisatorischen Gründen nicht möglich den Urlaub zu nehmen, da der Nachfolger noch vom Arbeitnehmer eingearbeitet werden müsse.
Ist dies rechtens? Der Arbeitnehmer möchte definitv nicht noch einmal beim alten Arbeitgeber erscheinen und einen Nachfolger einarbeiten, selbst dann, wenn die restlichen 6 Urlaubstage finanziell vergütet werden sollten.
Vielen Dank,
Alex