Urlaubsanspruch während Kündigung geltend machen

Hallo!

Habe eine Frage zu folgender Situation.

Ein Arbeitnehmer ist vom 16.10.09 bis einschließlich 20.11.09 krankgeschrieben und möchte im Betrieb kündigen. Die Kündigung zum 30.11. wurde fristgerecht eingereicht und vom Arbeitgeber auch positiv bestätigt. Für die restlichen Arbeitstage vom 20.11.09 bis zum 30.11.09 werden vom Arbeitnehmer noch genau 6 Tage restlicher Urlaubsanspruch geltend gemacht.

Nun antwortet der Arbeitnehmer es wäre aus organisatorischen Gründen nicht möglich den Urlaub zu nehmen, da der Nachfolger noch vom Arbeitnehmer eingearbeitet werden müsse.

Ist dies rechtens? Der Arbeitnehmer möchte definitv nicht noch einmal beim alten Arbeitgeber erscheinen und einen Nachfolger einarbeiten, selbst dann, wenn die restlichen 6 Urlaubstage finanziell vergütet werden sollten.

Vielen Dank,
Alex

Hallo

Nun antwortet der Arbeitnehmer es wäre aus organisatorischen
Gründen nicht möglich den Urlaub zu nehmen, da der Nachfolger
noch vom Arbeitnehmer eingearbeitet werden müsse.

Ist dies rechtens?

Ja, kann natürlich vom AN über das ArbG ggf geklärt werden.

Gruß,
LeoLo

íst es wirklich der arbeitNEHMER, der aus organisatorischen gründen geltend macht, daß der urlaub nicht genommen werden kann - oder nicht doch sinnigerweise der arbeitGEBER?

*fragendgügg*
borito

Mein Fehler. Natürlich der Arbeitgeber :smile:

Guten Tag,

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